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Stellungnahme der Kollegin Helga Schwitzer |
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Wichtig: Diese Stellngnahme erschien bereits am 2.2.10! Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zunächst vielen Dank für Eure Emails zu dem Verhandlungsergebnis mit dem BZA.
Das Verhandlungsergebnis hat zu vielen Diskussionen geführt. Unter anderen habt auch Ihr Euch an uns gewandt und kritische Anmerkungen zum Verhandlungsergebnis gemacht.
Deshalb möchte ich einige Erläuterungen geben, um nachvollziehbar zu machen, warum die IG Metall sich entschieden hat, einen Abschluss mit BZA zu befürworten. |
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BZA-Verhandlungsergebnis inakzeptabel |
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Seit über fünf Jahren existiert ZOOM und in all den Jahren hat sich ZOOM (lange vor der Kampagne) für gleiches Geld für gleiche Arbeit eingesetzt. Alle Beteiligten, insbesondere die im Forum aktiven, heben dabei versucht, die Position der Gewerkschaft kritisch zu unterstützen und die Glaubwürdigkeit besonders der IG Metall zu beweisen. Das Leipziger Signal auf dem Gewerkschaftstag 2007 hatte uns Mut gemacht. Zitat: "Die IG Metall ist die Gewerkschaft für Leiharbeiter. Gemeinsam mit den Stammbelegschaften werden wir die Arbeitsbedingungen verbessern und dafür sorgen, dass der Grundsatz Gleiche Arbeit - Gleiches Geld - Gleiche Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit gilt und Leiharbeiter nicht länger ungerechtfertigt benachteiligt werden." Mit diesem Zitat in der Tasche und dem Kampagnen-Truck unterwegs wurden viele Kolleginnen und Kollegen aus der Leiharbeit überzeugt sich unter dem Dach der IG Metall zu organisieren; nicht so viele wie erhofft, aber doch viele. Zu den bestehenden Arbeitskreisen kamen neue, sehr engagierte, hinzu. Die Basisarbeit wuchs, der Elan war groß. Und nun das! Ein Tarifergebnis, dass an der Lebenswirklichkeit der meisten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer vorbeigeht, weil offensichtlich niemend merkt, das 2,5% im Niedriglohnsektor zu minimalen Entgelterhöhungen führt (von Inflationsausgleich ganz abgesehen). Ein Tarifergebnis, dass eine unrechtmäßige Regelung wie den §8.6 zementiert (denn seine Abschaffung ist an die Einführung eines Mindestlohnes abhängig, darauf sind wir schon einmal hereingefallen). Eine Regelung übrigens, bezüglich derer den Kollegen von Seiten der Gewerkschaften geraten wird zu klagen! Mit diesem Ergebnis drängen wir die engagierten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ins Abseits! Ein Blick ins Forum genügt, um die Wut und Enttäuschung deutlich zu spüren. Wenn wir die Kolleginnen und Kollegen in Gewerkschaft halten wollen, wenn wir den Organisationsgrad in der Leiharbeit erhöhen wollen, dann müssen wir Solidarität mit ihnen zeigen - und das heißt: Für sie kämpfen! Doch bei diesem Verhandlungsergebnis drängt sich der Verdacht auf, dass nicht gekämpft wurde, sondern die Kolleginnen und Kollegen (wieder einmal) das Opfer politischer Absprachen wurden. Wahrscheinlich wird man uns auch diesmal die sogenannten christlichen sogenannten Gewerkschaften als den enormen Druck verkaufen, der zu diesem Ergebnis geführt hat. Dabei kann es doch wohl nicht sein, dass sich der starke DGB von diesen Scheingewerkschaften wie ein Tanzbär von einem imaginären Dompteur an der Nase herumführen lässt. Doch genau dies ist fatalerweise der Eindruck der Betroffenen. Ein Wort an die vielen engagierten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, besonders an die im Forum aktiven: ZOOM findet dieses Verhandlungsergebnis inakzeptabel, aber ZOOM wird euch auch weiterhin eine Plattform zur Information und Diskussion bieten. Christoph Schulz |
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Buntenbach: Leiharbeitsbericht der Bundesregierung zu einseitig |
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Zu dem heute veröffentlichten Leiharbeitsbericht der Bundesregierung sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Mittwoch in Berlin: „Die Bundesregierung ist auf einem Auge blind. Man feiert die Ausweitung der Leiharbeit, doch die soziale Situation der Beschäftigten bleibt nahezu unbeleuchtet. Trotz der gesetzlichen Änderungen im Jahre 2003 ist die Leiharbeit nach wie vor ein Niedriglohnsektor; der Grundsatz der gleichen Bezahlung wurde nicht ansatzweise erreicht. So weist der Bericht ausdrücklich darauf hin, dass der Lohnabstand zu den Stamm-Beschäftigten im selben Betrieb erheblich ist. Es besteht deshalb die Gefahr der Ausgliederung ganzer Belegschaften, wobei das Untenehmen Schlecker wahrlich kein Einzelfall ist. Den Ankündigungen der Ministerin, die Praktiken intensiv überprüfen zu wollen, müssen jetzt auch Taten folgen. Es fehlt nicht an Erkenntnis, sondern am politischen Mut, endlich die Diskriminierung der Beschäftigten zu unterbinden. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss so geändert werden, dass ein Abweichen von der Gleichbehandlung beim Lohn nicht mehr möglich ist. Die Lohndiskriminierung von Leiharbeitern verbietet auch die neue europäische Richtlinie zur Leiharbeit. Die Angleichung der Löhne ist zudem erforderlich, um die Übernahme von Leiharbeitern in feste Beschäftigung zu fördern. Der Klebeeffekt ist nach wie vor sehr gering. Nur wenn Wettbewerbsverzerrungen aufgrund von Dumpinglöhnen vermieden werden, werden Arbeitgeber bereit sein, Leiharbeiter fest zu übernehmen. Durch die niedrigen Löhne gehen auch den Sozialkassen Milliarden verloren, die von den anderen Unternehmen und deren Beschäftigten getragen werden müssen. Leiharbeit ist eine extrem unsichere Beschäftigung: Die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse dauert weniger als drei Monate und das Risiko einer Kündigung ist ungleich höher als in der übrigen Wirtschaft. Von einer Integration in Beschäftigung kann bei diesen Fakten keine Rede sein. Der Bericht macht auch deutlich, dass die Überwachung völlig unzureichend ist: So wurden im gesamten Zeitraum nur 2100 Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Bundesagentur für Arbeit beschränkt sich häufig auf formale Kriterien – z.B. ob Steuern und Sozialabgaben abgeführt wurden –, überprüft aber nur selten die tatsächlichen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Die Möglichkeiten zur Festsetzung von Bußgeldern sollte deswegen erweitert werden. Außerdem fordert der DGB, dass Arbeitslose von den Agenturen nicht länger in Unternehmen vermittelt werden, die Dumpinglöhne zahlen.“ Leiharbeitsbericht der Bundesregierung |
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Haftungsrisiko auch für Kundenbetriebe |
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Christen-Tarif unwirksam Haftungsrisiko auch für Kundenbetriebe 13.1.2010: Die IG Metall NRW warnt vor den Leiharbeitsfirmen, die mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) Tarifverträge abgeschlossen haben. Weil diese Verträge unwirksam seien, bestehe auch für die Entleiher ein Haftungsrisiko. Bekanntlich hat das Landesarbeitsgericht Berlin die CGZP Anfang Dezember 2009 für tarifunfähig erklärt (Aktenzeichen 23 TaBV 1016/09). Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts steht noch aus. Scheintarifverträge bergen im Fall der Leiharbeit nicht nur für den Verleiher Risiken. Auch der Entleiher muss befürchten, wegen zu geringer Sozialabgaben von den Sozialversicherungen nachträglich zur Kasse gebeten zu werden. Darauf weist die IG Metall in einem Musterschreiben hin, das sie allen Betriebsräten zur Verfügung stellt. Darin teilt die Arbeitnehmervertretung ihrer Geschäftsführung mit, dass sie keiner Einstellung eines Leiharbeiters zustimmen wird, für den Scheintarifverträge gelten. mehr |
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Tarifverträge mit Christlichen Gewerkschaften unwirksam |
Leiharbeiter können Geld nachfordern 8. Dezember 2009. – Die IG Metall NRW hat die Sozialkassen aufgefordert, diejenigen Arbeitnehmer-Verleihfirmen zu überprüfen, die Tarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) abgeschlossen haben. Diese Verträge seien „schwebend unwirksam“. Laut Beschluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg von Montag, 7. Dezember, ist die Tarifgemeinschaft CGZP „nicht tariffähig“ (Az 23 TaBV 1016/09). Denn sie werde durch Gewerkschaften gebildet, „die aufgrund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Gegen den LAG-Beschluss ist Rechtsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht zugelassen worden.Nach Einschätzung von IG Metall-Bezirksleiter Oliver Burkhard stehen der Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung „Beiträge im hohen dreistelligen Millionenbereich“ zu, weil für die betroffenen Leiharbeitnehmer dieselben Sozialabgaben fällig gewesen wären wie für die Stammbeschäftigten. Die Sozialversicherungen sollten ihre Ansprüche noch in diesem Jahr geltend machen, sonst würden die Ansprüche aus dem Jahr 2005 verfallen. Den Leiharbeitern steht nachträglich die gleiche Bezahlung wie den Stammarbeitskräften zu. In NRW sind bereits 30 Klagen von Betroffenen anhängig. Im Einzelfall geht es um Beträge von 500 bis 900 Euro pro Monat, die nachgefordert werden. Die IG Metall unterstützt ihre Mitglieder dabei, Rechtsansprüche durchzusetzen. Bezirksleiter Burkhard: „Wer seine Ansprüche aus dem Jahr 2006 nicht verlieren will, muss sie noch in diesem Jahr geltend machen, sonst verjähren sie.“ Die IG Metall vor Ort halte Musterschreiben bereit. |
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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: CGZP nicht tariffähig |
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P r e s s e m i t t e i l u n g 20/09
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die vorangegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt und festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Die Tarifgemeinschaft werde durch einzelne Gewerkschaften gebildet, die aufgrund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien; die Tarifgemeinschaft könne daher nicht einen weitergehenden Zuständigkeitsbereich haben, als die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer Summe.
Gegen den Beschluss ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen worden.
Az.: 23 TaBV 1016/09 |
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Flexibilität und Sicherheit für Leiharbeitskräfte - Zeitarbeit in der Krise |
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Seit Mitte letzten Jahres ist die Beschäftigung im Wirtschaftsbereich Arbeitnehmerüberlassung um rund ein Drittel zurückgegangen. Die Wirtschaftskrise dürfte jedoch die steile Wachstumskurve der Zeitarbeitsbranche nur zeitweilig unterbrechen. Dagegen verschärft sich für die Leiharbeitskräfte ihre z. T. prekäre Situation, denn der Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" kommt trotz Tarifverträgen in der Praxis kaum zum Tragen. Das zeigen aktuelle Untersuchungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen. Laut Gesetz haben Leiharbeitskräfte in Deutschland ein Recht auf gleichen Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammkräfte im Entleihbetrieb. Abweichungen sind jedoch erlaubt, wenn sie auf Basis eines Tarifvertrages erfolgen. "Dies hat bislang vor allem zum Abschluss tariflicher Niedriglöhne geführt", kritisiert der IAQ-Arbeitsmarktexperte Achim Vanselow. Die Einstiegslöhne in der Zeitarbeit liegen nur bei rund 50 Prozent des mittleren Lohns und damit auf einem Niveau, das nach internationalen Standards als "Armutslohn" bezeichnet wird. Die durchschnittlichen Monatsentgelte von Leiharbeitskräften in NRW sind zwischen 1999 und 2006 um 7 Prozent gesunken, die Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitern und Stammbeschäftigten betragen bis zu 45 Prozent. Bis zu 45 Prozent Lohndifferenz "Die Kombination von niedriger Entlohnung und kurzer Beschäftigungszeit hat zur Folge, dass, wenn überhaupt, dann nur geringe Ansprüche auf Lohnersatzleistungen aufgebaut werden können, die kaum die Existenz sichern", so Vanselow. Schon vor der Krise bezogen 91.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Wirtschaftsbereich "Personal- und Stellenvermittlung, Überlassung von Arbeitskräften" gleichzeitig Grundsicherung ("Hartz IV"). Das entspricht 12,6 Prozent aller Beschäftigten in der Branche und liegt deutlich über dem Vergleichswert für die Gesamtwirtschaft (2,8%). Vanselow: "Besonders bedrückend ist die Tatsache, dass 84.000 dieser Beschäftigten trotz einer Tätigkeit in Vollzeit auf Transfers angewiesen sind." Als Scharnier am Übergang zwischen Erwerbslosigkeit und Arbeitsmarkt kann der Zeitarbeit eine wichtige Funktion zukommen. Die Qualität der Jobs weicht aber nach wie vor in Lohn, Beschäftigungssicherheit oder Interessenvertretung von der Gesamtwirtschaft ab. Die Balance zwischen Flexibilität und Sicherheit geht dort verloren, wo Leiharbeit als Umgehungsinstrument für Lohn- und Sozialstandards dient, so Vanselow. Zeitarbeit zur Umgehung tariflicher Regelungen Einige Betriebe setzen Zeitarbeit nicht mehr für kurzfristige Spitzenabdeckungen ein, sondern in großer Zahl und über lange Zeiträume. Vanselow kritisiert besonders die Variante des konzerninternen Verleihs, der offensichtlich weniger der Mobilisierung von Flexibilisierungspotenzialen dient, sondern schlicht der Umgehung von tariflichen Regelungen und von als zu kostspielig erachteten Versorgungssystemen. Der massive Beschäftigungsrückgang bietet jetzt die Chance, Gestaltungsdefizite zu korrigieren und einer Aufteilung in "gute" Stammarbeitsplätze und "schlechte" Leiharbeitsplätze entgegenzuwirken, hofft Vanselow. Dazu zählen etwa die wirkungsvolle Begrenzung der Lohnentwicklung nach unten z. B. durch Mindestlöhne, die in vielen Ländern existieren, oder eine Verpflichtung der Arbeitgeber, sich finanziell an Weiterbildungs-Fonds zu beteiligen, um die Beschäftigungsfähigkeit von Leiharbeitskräften und die Übernahmewahrscheinlichkeit zu erhöhen. Aktuelle Publikation: Vanselow, Achim, 2009: Entfesseln oder einhegen? Zeitarbeit in der Krise. Duisburg: Institut Arbeit und Qualifikation. IAQ-Report, Nr. 2009-06 |
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Ein Heiliger für die Prekären |
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Eine Figur, die von italienischen AktivistInnen für den EuroMayDay erfunden wurde, mittlerweile aber auch darüber hinaus an Bekanntheit gewonnen hat, ist die des San Precario. San Precario soll dabei als Schutzheiliger aller von Prekarisierung Betroffenen fungieren. Dementsprechend werden San Precario-Figuren mittlerweile bei Sozialprotesten in ganz Europa mitgetragen. Auch wenn die MayDay-Bewegung sehr gewerkschaftskritisch ist, der Kampf der Prekären braucht jede Form von Solidarität! Weitere Informationen finden sich im Materialbereich. |
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Auch ZOOM braucht Multiplikatoren |
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Um Zoom sowohl bei ZeitarbeiterInnen als auch bei Stammbelegschaften und Betriebsräten bekannt zu machen, haben wir einen Aushang im PDF-Format zum Download bereitgestellt, der ausgedruckt und ausgehängt werden kann. Um Nutzung und Verbreitung wird gebeten. |
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Gesucht und nicht gefunden? Besuchen Sie auch die Zeitarbeitsseiten der IG Metall Die ZOOM-Webste ist für blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei gestaltet. Sie können die Schriftgröße nach Bedarf einstellen und diese Website auch mit Blindenlesesystemen barrierefrei lesen.  
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