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Forderungen des ZOOM-Workshops 2013
Ergebnis des ZOOM-Workshops ist eine Liste von Forderungen an die Zuständigen in der IG Metall und eine Vielzahl von Themen, denen wir uns als Netzwerk in der nächsten Zukunft annehmen wollen und müssen.
Als Kernforderungen wurden die folgenden zehn Punkte beschlossen:
- Die IG Metall und der DGB müssen wieder stärker und vor allem zeitnah in Medien präsent sein!
- Eine Abschluß bei den Tarifverhandlungen in Höhe 8.50 € ist zu wenig!
- Die Zusammenarbeit der DGB-Einzelgewerkschaften beim Thema Leiharbeit muss verbessert werden
- Mehrarbeitszuschläge müssen ab der ersten Stunde gezahlt werden!
- Die Ausschlussfrist muss von drei Monaten auf sechs Monate erhöht werden!
- In den Entleihbetrieben soll spätestens nach den BR-Wahlen ein zuständiges Mitglied für den Bereich Leiharbeit benannt werden.
- Kein Zinsgewinn durch Lohnrückhalt! Auszahlung am 1. des Folgemonats!
- Dauerhafte Finanzierung der Basisarbeit (z.B. AKMiZ, ZOOM)!
- Die Themen Leiharbeit, Werkvertrag und prekäre Beschäftigung stärker in der gewerkschaftliche Bildungsarbeit verankern!
- Auch die Kündigung des Manteltarifvertrages muss ernsthaft diskutiert werden!
Tarifverhandlungen Leiharbeit: Was muss ich wissen? - Eine Information des DGB
Equal Pay, Mindestlohntarifvertrag, Tariföffnungsklausel und Nachwirkung? Die häufigsten Fragen zu den Tarifverhandlungen in der Leiharbeit beantwortet unser Ratgeber.
Worum geht es bei den Tarifverhandlungen in der Leiharbeit? Welche Tarifverträge werden neu verhandelt?
Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB verhandeln derzeit als DGB-Tarifgemeinschaft über verschiedene Tarifverträge in der Leiharbeit mit den Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP.
Dabei geht es zum einen um die Entgelttarifverträge, die die Löhne in den verschiedenen Entgeltgruppen für die Leiharbeitsbeschäftigten festlegen. Hier geht es in erster Linie um eine stufenweise Erhöhung der untersten Entgeltgruppen Ost und West, eine entsprechende Erhöhung der weiteren Entgeltgruppen und eine Angleichung der Entgelttabellen von Ost an West.
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Gewerkschaften streben Mindestlohn für Leiharbeitnehmer an
Ab 14. März verhandeln die DGB-Gewerkschaften, darunter die IG Metall, über neue Tarifverträge für Leihbeschäftigte. Die Gewerkschaften wollen unter anderem einen Stundenlohn von 8,50 Euro für Leiharbeitnehmer durchsetzen. Für die IG Metall verhandelt Stefan Schaumburg mit. Der Leiter des Bereichs Tarifpolitik beim IG Metall-Vorstand erläutert im Interview, um was es in der Tarifverhandlung geht.
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Branchenzuschläge bei Leiharbeit - Wenn Verleiher bei Zuschlägen tricksen
Manche Verleiher versuchen, die neuen Branchenzuschläge für Leihbeschäftigte zu umgehen. Meistens haben die Verleiher rechtlich schlechte Karten. Sich wehren lohnt sich.
"Ich als Leiharbeitnehmerin empfinde Ihren Tarifvertrag Branchenzuschlag als völlig verfehlt", schrieb Tanja Müller* Ende Oktober an den IG Metall-Vorstand. Grund für die Enttäuschung der 27-Jährigen, die in einem Berliner Metallbetrieb arbeitet: Ihre Verleihfirma war zwar zähneknirschend bereit, ihr die Zuschläge zu zahlen, aber im gleichen Maß wollte sie das Kilometergeld kürzen, so dass am Ende immer Null Euro Lohnerhöhung herausgekommen wären.
Aus dem gleichen Grund sollte der Schweißer Lars Gerdes*, Leiharbeiter im Münsterland, einer Abgruppierung von Entgeltgruppe 5 auf 3 zustimmen.
Krumme Touren
Sie waren nicht die Einzigen, deren Verleiher sich um die Zuschläge herummogeln wollten. Manche behaupteten, der Tarifvertrag gelte für sie nicht. Andere zahlten die Zuschläge einfach nicht oder tricksten wie in den Fällen oben.
Meist verstoßen Verleiher damit klar gegen den Tarifvertrag. Etwa bei einer Abgruppierung: Im Tarifvertrag steht eindeutig, dass bestehende arbeitsvertragliche Regelungen, zu denen Eingruppierungen gehören, von dem neuen Tarifvertrag nicht berührt werden. Der Arbeitgeber darf den Tarifvertrag nicht missbrauchen, um Leistungen in Arbeitsverträgen zu verschlechtern.
Auch im Fall von Tanja Müller hatte der Arbeitgeber rechtlich schlechte Karten. Denn übertarifliche Leistungen dürfen nur auf den Branchenzuschlag angerechnet werden, wenn es sich um Vergütungsbestandteile handelt, also etwa ein höheres Stundenentgelt. Kilometergeld dagegen ersetzt nur zusätzlichen Aufwand für Fahrten. Es anzurechnen ist nicht zulässig.
Die IG Metall rät: Sobald die Entgeltabrechnungen da sind, sie genau prüfen. Bei Zweifeln sollte man sich an den Betriebsrat wenden und rechtliche Fragen schnell mit der IG Metall klären.
Denn Ansprüche müssen - je nach Arbeitgeberverband - innerhalb von ein bis zwei Monaten schriftlich beim Arbeitgeber, also dem Verleiher, geltend gemacht werden. "Sich informieren und wehren lohnt sich", schrieb Tanja Müller im November der IG Metall. Sie hatte ihrer Firma mit einer Klage gedroht: "Und siehe da, plötzlich kann das Kilometergeld weiter bezahlt werden."
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*Name von der Redaktion geändert.
Branchenzuschläge - Wir beantworten die wichtigsten Fragen
Leiharbeitsbeschäftigte: zwei Mal mehr Geld
Ab November erhalten viele Leiharbeitnehmer höhere Löhne. Ein großer Schritt in Richtung "Gleiche Arbeit - gleiches Geld" ist damit endlich gemacht. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Schon bald erhalten viele Leiharbeitnehmer höhere Löhne. Im Frühjahr hatte die IG Metall mit den Verbänden der Verleihbranche BAP und IGZ Tarifverträge abgeschlossen. Danach erhalten Leihbeschäftigte, deren Arbeitgeber tarifgebunden sind, künftig Branchenzuschläge. Und zwar dann, wenn sie in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind. Lange hatte die IG Metall dafür gekämpft, dass Leiharbeitnehmer fairer bezahlt und die wertvolle Arbeit, die sie in ihren Einsatzbetrieben leisten, endlich finanziell anerkannt wird. Ein großer Schritt in Richtung faire Bezahlung ist jetzt gemacht.
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Besuchen Sie auch die Leiharbeitsseiten der IG Metall
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