karla hat geschrieben:
interessanter Bericht unter:
http://www.fr-online.de/arbeit---sozial ... 75392.htmldarin zu lesen:
Nach Auswertung der Zahlen des vorigen Jahres habe die Agentur rund 262 000 Erwerbslose in Arbeit vermittelt – 81 000 in Leiharbeit. Das ist fast ein Drittel.Diese Zahlen verstecken das wahre Ausmaß von Leiharbeit und sind offenkundig ungenau.
Die Bundesregierung antworte auf die Kleine Anfrage mit folgenden Zahlen:
12/2012 gab es 713.874 Leiharbeiter
12/2013 gab es 731.048 Leiharbeiter
2013 waren 1 Monat nach Aufnahme einer Beschäftigung in Leiharbeit noch 325.282 bei den Leihbuden.
Nach 1 bis 6 Monate waren nur noch 190.124 in Leiharbeit
Quelle: http://www.mueller-gemmeke.de/wp-conten ... 8-4022.pdfBerücksichtigt man, dass ein erheblicher Teil der Leiharbeiter bereits nach wenigen Monaten entlassen wird, dann wird klar, dass die Vermittlungszahl von 81.000 die Sache beschönigt.
Wenn von insgesamt 713.874 Leiharbeiter 50% im Laufe des Jahres entlassen werden, dann bleiben am Jahresende noch 356.931 Leiharbeiter übrig. Tatsächlich hat die Arbeitsagentur am Jahresende 731.048 Leiharbeiter gezählt. Vorsichtig geschätzt wurden innerhalb eines Jahres 380.000 Leiharbeiter neu eingestellt bzw. vermittelt.
380.000 neue Leiharbeiter ließt sich ganz anders als die von der Arbeitsagentur genannten 81.000 Vermittlungen in Leiharbeit. Wie kommt es zu dieser Differenz? Die Arbeitsagentur nennt nur die von ihr in Leiharbeit vermittelten Arbeitslosen. Von den 325.282 Leiharbeitern, die nach einem Monat noch Leiharbeiter waren, stammen gerade einmal 81.468 aus der Vermittlung der Arbeitsagentur.
Das System der Ausbeutung durch Leiharbeit hat sich soweit etabliert, dass im Jahr gut 250.000 Lohnabhängige „freiwillig“ bei einer Leihbude anfangen.
Natürlich landen diese Kollegen nicht freiwillig in der Leiharbeit
Die Arbeitsagenturen verlangen eine bestimmte Anzahl von Eigenbemühungen (Bewerbungen). Da Betriebe aber nur noch Stellen mit Leiharbeiter besetzen, muss sich ein Arbeitsloser auch bei Leihbuden bewerben, will er keine Sanktion riskieren.
Die Arbeitsagentur verschiebt einen erhebliche Teil der Arbeitslosen nach § 45 SGB III an sogenannte Maßnahmenträgern. Diese vermitteln gegen Provision praktisch Ausnahmslos in Leiharbeit und haben für Leihbuden den Charme, dass sie ein Pool zur Verfügung stellen, auf den sofort zugriffen werden kann. Diese große Gruppe ist in den 81.468 Vermittlungen der Arbeitsagentur nicht enthalten.
Laut DGB (
http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... 9000,d.d2s ) gibt es ferner eine erhebliche Gruppe, die keinen Anspruch (mehr) auf ALG 1 bzw. 2 haben. Hier flüchten notgedrungen ein Teil in die Leiharbeit.
Anmerkung: Wann gilt eigentlich ein Leiharbeiter als von der Agentur vermittelt? Hinter einer Vielzahl der Jobangebote stehen keine konkreten Stellen. Sie dienen nur der Poolbildung. Darf die Arbeitsagentur von einem Vermittlungserfolg sprechen, wenn die Leihbude nach Monaten einen Entleiher findet und es dann zu einer Einstellung kommt?Im Übrigen wird In der Statistik nicht zwischen Leiharbeiter und Disponenten unterschieden:
„Die Beschäftigtenstatistik der BA erfasst die Zeitarbeitsbranche als Gesamtheit,
d. h. es werden alle Beschäftigten – auch das interne Personal des Zeitarbeitsbetriebs
– in dem Wirtschaftszweig „Arbeitnehmerüberlassung“ erfasst (Wirtschaftsgruppen:
782 Befristete Überlassung von Arbeitskräften und 783 Sonstige
Überlassung von Arbeitskräften). Dabei werden jedoch nur die Beschäftigten
in Betrieben, deren Haupttätigkeit in der Arbeitnehmerüberlassung liegt,
erfasst.“
Etwa 10% der als Leiharbeiter bezeichneten Kollegen sind keine Leiharbeiter, sondern internes Personal. Da das interne Personal eine deutlich längere Verweildauer in der Leihbude hat, wird die durchschnittliche Beschäftigungsdauer der echten Leiharbeiter künstlich in der Statistik verlängert.
Die Frankfurter Rundschau schreibt:
„Die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke findet das „nicht akzeptabel“. Sie weist darauf hin, dass die Leiharbeitsbranche nur einen Anteil von 2,6 Prozent an der Gesamtbeschäftigung habe“
Aus den vorstehenden Überlegungen ergibt sich, dass die Aussage, nur 2,6 % der Beschäftigten seien Leiharbeiter, zeitpunktbezogen stimmen mag, Zeitraumbezogen sind deutlich mehr Beschäftigte im Karussell Leiharbeit gefangen. Diese werden bei der Arbeitsagentur geparkt und sobald ein Kundenauftrag vorliegt, wieder zum Leiharbeiter.
Die Frankfurter Rundschau schreibt weiter:
„In ihrer Antwort auf die kleine Anfrage widerspricht die Bundesregierung der Wertung der Grünen. Die Bundesanstalt müsse dafür sorgen, „dass auch Arbeitgeber aus der Zeitarbeitsbranche geeignete Arbeitnehmer“ erhielten.“
Dabei verleugnet die Bundesregierung, dass es ohne Subventionierung und Förderung durch die Arbeitsagentur Leiharbeit in der heutigen Form nicht geben würden. Würde es keine kostenlose Jobbörse geben, dann müssten die Leihbuden ihre Anzeigen kostenpflichtig, wie dies von seriösen Arbeitgebern gemacht wird, auf anderen Stellenbörsen schalten. Auf Stepstone,de kostet eine Stellenausschreibung 725,00 €. Bei den kurzen Beschäftigungszeiten kann eine Leihbude sich kostenpflichtige Anzeigen nicht leisten.
karla hat geschrieben:
Es stellt sich die Frage, ob die abgemeldeten Airbus-Leiharbeiter von der Besservereinbarung, die den Angleich an eual pay vorsieht, wirklich etwas haben.. Die RAe Templin & Thieß meinen:
„In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Zeitarbeitnehmer von ihren Einsätzen bei Airbus abgezogen. Nicht wenige von ihnen nach langen Jahren des Einsatzes - und mit prall gefülltem Stundenkonto. Dieses Stundenguthaben ist stets mit dem Airbus-Stundensatz zu bezahlen.“
Quelle: http://templin-thiess.de/blog/arbeitsre ... tz-bezahltVoraussetzung für einen Anspruch aus der Besservereinbarung bzw. dem TV LeihZ (Übernahme nach 24 Monaten) wäre,
a) dass die Leihbude die Besservereinbarung abgeschlossen hat bzw. Mitglied in einem Metallarbeitgeberverband ist oder
b) die Anwendung der Besservereinbarung bzw. des TV LeiZ vertraglich zwischen Leihbude und Leiharbeiter vereinbart wurden.
Beide Voraussetzungen dürften bei keiner Leihbude erfüllt sein und folglich wird ein Leiharbeiter vergeblich die Leistungen aus der BV bzw. dem TV einklagen.
Die Kanzlei begründet die höhere Vergütung der Mehrarbeitsstunden aufgrund einer Vereinbarung:
„Alle Zeitarbeitsunternehmen haben sich gegenüber Airbus verpflichtet, ab dem 4. Monat eine Gleichstellung vorzunehmen.“
Diese Vereinbarung wurde aber zwischen Leihbude und Airbus geschlossen. Aus einer Vereinbarung zwischen Leihbude und Airbus kann ein Leiharbeiter keine Ansprüche einklagen. Lediglich Airbus könnte gegenüber den Leihbuden die Einhaltung der Vereinbarung gerichtlich durchsetzen. Wobei eine derartige Klage wohl mehr zum Ziel hätte, einen Teil der Vergütung, die an die Leihbude geflossen ist, zurückzubekommen. Hat die Leihbude doch einen deutlich höheren Verrechnungssatz von Airbus bekommen, obwohl sie kein equal pay zahlte. Da haben die Leihbuden nicht nur die Leiharbeiter sondern auch Airbus über den Tisch gezogen.