"
Sie sind erwerbstätig, kommen aber kaum mit Ihrem Verdienst hin? Dann sollten Sie
überprüfen, ob Sie
Anspruch auf
Arbeitslosengeld II haben.
Denn der Name der neuen Leistung ist irreführend: Es handelt sich um eine
Grundsicherung für Erwerbsfähige.
Arbeitslosengeld II gibt es deshalb
nicht nur für Arbeitslose, sondern auch für
Arbeitnehmer,
deren Einkommen zur Deckung des gesetzlich zugebilligten Mindestbedarfs nicht ausreicht. Die
Erwerbstätigen erhalten dann "
aufstockendes Arbeitslosengeld II" - so wie es bis Ende 2004 "
aufstockende Sozialhilfe" gab.
Alternativ dazu gibt es seit Anfang 2005 einen "
Kinderzuschlag" für Familien mit
niedrigem Einkommen."
http://www.igmetall.de/themen/arbeitslo ... etige.html
Tabelle zum Nettoeinkommen :
http://www.igmetall.de/themen/arbeitslo ... welle.html
Beispielrechnung für eine vierköpfige Familie :
http://www.igmetall.de/themen/arbeitslo ... hnung.html
Kinderzuschlag :
http://www.igmetall.de/themen/arbeitslo ... chlag.html
Wenn ein LAN für 152 Std. im Monat nur einen Bruttolohn von ca. 1000 € Bruttolohn bekommt und eine Familie finanzieren muss, steht im ergänzendes Arbeitslosengeld II zu, denn : " .. Bei Familien mit
zwei Kindern lohnen sich bei einer Kaltmiete von 576 € solche Anträge beispielsweise in den alten Bundesländern noch
bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 1820 €. und " .Die Familie lebt von dem Erwerbseinkommen eines Elternteils in Höhe von brutto 1600 € monatlich... Insgesamt liegt der Grundbedarf der Familie nach dem SGB II damit bei
1606 €. Das ist
mehr, als sie an
anrechenbarem Einkommen (
1216,39 €) hat.
Die Familie hat damit einen monatlichen Anspruch auf den Differenz-Betrag in Höhe von 389,61 €... "
Bitte nicht den Nettolohn mit dem Bruttolohn verwechseln !
Mit dem
SGB II läßt sich heute also
genau berechnen,
welche Lohnhöhen in Deutschland
nicht mehr die Existenz einer Familie sichern können bzw. welche Arbeitnehmer ( und ihre Angehörigen )
trotz Vollzeittätigkeit dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen sind !!!
Jetzt weiß auch die
IG Metall, wie
hoch ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland sein
muss, damit Familien
unabhängig von staatlichen Leistungen des SGB II leben können !!
Die
jetzigen Vorschläge der
IG Metall zum gesetzlichen ( tariflichen )
Mindestlohn kann sie
nach der Vorlage
dieser Berechnungen also wieder
zu den Akten legen, oder sie
muss sich den
Vorwurf gefallen lassen,
Arbeitnehmer vorsätzlich in die Armut trotz Vollzeittätigkeit zu drängen, was ein
krasser Widerspruch zur
Satzung der IG Metall
wäre !
Es ist schon
erstaunlich, das die IG Metall so
niedrige Mindestlöhne
vorschlägt und dann so eine Berechnung
veröffentlicht, als wenn es das
Natürlichste der Welt wäre, das
heutige Bruttolöhne
nicht mehr die Existenz einer Familie in Deutschland sichern können !
Für mich ist das
sehr erschreckend, aber auch
nicht verwunderlich, da die Gewerkschaften ja den Hartz-Reformen
zugestimmt haben.
Gruß
Jürgen