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 Betreff des Beitrags: Vom Werkvertrag zur Leiharbeit
BeitragVerfasst: 28.10.2008, 09:44 
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Hallo,

unter:
http://dialog.igmetall.de/Newsansicht.3 ... &tx_ttnews[tt_news]=5214&tx_ttnews[backPid]=2&cHash=b66ad3a904

berichtet der Siemens-Dialog der IGM wie Siemens Werkverträge in Leiharbeit umwandeln will um den Mindestlohn (vermutlich Gebäudereinigung) zu umgehen.

Die ZAF Buhl (IGZ-Mitglied) soll den Zuschlag erhalten.

Oft begründen die ZAF ihre Existenzberechtigung u.a. wegen der billigeren Konkurrenz der Werkvertragsfirmen.

Umgekehrt funktioniert es also auch.


Karl


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 Betreff des Beitrags: Re: Vom Werkvertrag zur Leiharbeit
BeitragVerfasst: 28.10.2008, 11:15 
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Registriert: 03.02.2005, 15:49
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karla hat geschrieben:
Hallo,

unter:
http://dialog.igmetall.de/Newsansicht.3 ... &tx_ttnews[tt_news]=5214&tx_ttnews[backPid]=2&cHash=b66ad3a904

berichtet der Siemens-Dialog der IGM wie Siemens Werkverträge in Leiharbeit umwandeln will um den Mindestlohn (vermutlich Gebäudereinigung) zu umgehen.

Die ZAF Buhl (IGZ-Mitglied) soll den Zuschlag erhalten.

Oft begründen die ZAF ihre Existenzberechtigung u.a. wegen der billigeren Konkurrenz der Werkvertragsfirmen.

Umgekehrt funktioniert es also auch.


Karl


Das funktioniert allerdings nicht. Der Mindestlohntarifvertrag gilt auch für die Leiharbeit!
Die Umwandlung in Leiharbeit hat meist eher Haftungsrechtliche Hintergründe.
Wenn ein Werkvertrag keiner ist wird es mit unter richtig teuer.
Habe demnächst in einen Betrieb auch so einen Termin um dem Arbeitgeber zu fragen ob er schon den Koffer für den Knast gepackt hat.

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Christian Iwanowski

Düsseldorf


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 28.10.2008, 13:01 
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Tach auch zusammen,

einfach weiterlesen: http://dialog.igmetall.de/Newsansicht.3 ... &tx_ttnews[tt_news]=5307&tx_ttnews[backPid]=2&cHash=a16c947d71

der von karla entdeckte Artikel hat ja schon Staub angesetzt :lol: - der ist von Februar 2008!


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BeitragVerfasst: 28.10.2008, 15:52 
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Hallo Robin Hood,

Zitat:
der von karla entdeckte Artikel hat ja schon Staub angesetzt Lachen - der ist von Februar 2008!


mir unerklärlich wie ich auf diesen "angesetzten Staub" gekommen bin.

Den Siemens-Dialog habe ich als Favoriten und den klicke ich täglich einmal an.

Karl


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 Betreff des Beitrags: Re: Vom Werkvertrag zur Leiharbeit
BeitragVerfasst: 28.10.2008, 18:13 
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Registriert: 16.03.2006, 17:58
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Iwanowski hat geschrieben:
Das funktioniert allerdings nicht. Der Mindestlohntarifvertrag gilt auch für die Leiharbeit!


In der Regel schon. Aber hier könnte ein Spezialfall vorliegen. Der Mindestlohn-TV

http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b ... earbbv.pdf

deckt Geschirrspülen nicht mit ab (S. 2, betrieblicher Geltungsbereich). Hat ja auch mit dem Gebäude nichts zu tun... :lol:

Bei einer Gebäudereinigungsfirma dürfte man den Mindestlohn aber trotzdem bekommen, weil der Betrieb im Ganzen unter den TV fällt (vorausgesetzt, er erbringt überwiegend Gebäudereinigungsleistungen).

Viele Grüße

D.F.


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 28.10.2008, 20:25 
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Ich kenne die o. g. Fa. Buhl

die haben sich auf eben Gebäudereinigung und AÜ im Gastrobereich spezalisiert. Die stellen u. a. das Personal in einer Betriebskantine eines bedeutenden Logistikers in Bremen.

_________________
Gruß

Jobber

"Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier."

- Mahatma Gandhi (indischer Politiker (1869-1948))


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