Hallo,
für mich sind und bleiben die BR-Wahlen bei Randstad auf Grund des Betriebsverfassungsgesetzes
rechtswidrig.
Zitat § 7:
"§ 7
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle
Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben..."
Zitat § 8:
"(1)
Wählbar sind alle
Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben..."
Zitat § 5 Abs. 2:
"(2) Als
Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes gelten
nicht 1. in Betrieben einer juristischen Person die
Mitglieder des Organs, das zur
gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufen ist;.."
Zitat § 5 Abs.3:
"(3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb
1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein..."
Siehe dazu:
http://dejure.org/gesetze/BetrVG/5.htmlWer in einer ZAF also "zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist" oder "Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist",
darf in einem BR
nicht vorhanden sein!
Werden also
Niederlassungsleiter oder Disponenten mit
Vollmacht zur eigenständigen Kündigungen und Einstellungen
aufgestellt und in den BR
gewählt, ist diese Wahl für mich schlicht und einfach
rechtswidrig und damit nichtig!
Auch wenn man dazu einwirft, das ja auch die Dispos (als normale Angestellte) im BR eine Vertretung haben müssen, dann sollte diese Vertretung dann bitteschön auch in Bezug auf die
Anzahl der Dispos als normale Angestellte (also die keine Vollmacht für Einstellungen und Entlassungen haben, wenn der Niederlassungsleiter mal nicht da ist)
beschränkt werden!
Da nur
ca. 10 % der Beschäftigten bei Randstad interne Mitarbeiter sind, dürfte auch die Anzahl der internen Mitarbeiter
im BR nur insgesamt
ca. 10 % betragen, sprich es müssen nach meiner Auffassung
90 % LAN im BR sitzen!
Nun könnt ihr ja mal nachzählen, wieviel % interne und externe Mitarbeiter im BR von Randstad sind und ob Niederlassungsleiter oder Dispos mit Vollmacht zu eigenständigen Kündigungen und Entlassungen im BR von Randstad sind.
Und dann könnt ihr eich ja einmal fragen, ob das in Bezug auf das Betriebsverfassungsgesetz mit rechten Dingen zugehen kann oder nicht.
Gruß
Juergen1