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 Betreff des Beitrags: Neue Gestzesregelung bei grenzüberschreitender Entsendung ?
BeitragVerfasst: 26.02.2010, 21:27 
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Registriert: 17.10.2007, 19:12
Beiträge: 135
Wohnort: ehem. DDR
Hallo gesagt ...
Ich bin bei einer dt. ZAF angestellt die mich in die Niederlanden entsendet . Alle Sozialleistungen wie KK , RV , Pflegevers. , Arbeistl.Vers werden hier in Deutschland geleistet . Lohnsteuer geht nach den NL .
Nun bekam ich Post von meinem AG das es ab März neue europäische Gesetzesregelungen gäbe wonach nun auch alle Sozialleistungen in den Niederlanden zu entrichten sind .
Neuanträge zur Weiterführung der dt. Rechtsvorschriften .... wie E101 bzw. E 102 würden nicht mehr gültig sein .
Eine Vollzeitbeschäftigung in den NL verbunden mit dt. Sozialversicherung wäre nicht mehr möglich .
Leider bekam ich dazu keine weiteren Infos .
Habe auch schon diverse Suchmaschinen bemüht , konnte aber dazu nichts finden . Auch nicht bei EURES oder auf verschiedenen niederländischen Seiten wie der AGIS usw.
Vieleicht kann mir hier jemand weiter helfen .
Mit fragenden Grüßen Unkraut

_________________
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Mein Buchtip als Gastautor >>> ISBN-10: 3771643945 / ISBN-13: 978-3771643942


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 Betreff des Beitrags: Re: Neue Gestzesregelung bei grenzüberschreitender Entsendun
BeitragVerfasst: 01.03.2010, 09:34 
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Administrator

Registriert: 03.02.2005, 15:49
Beiträge: 942
Wohnort: Düsseldorf
unkraut hat geschrieben:
Hallo gesagt ...
Ich bin bei einer dt. ZAF angestellt die mich in die Niederlanden entsendet . Alle Sozialleistungen wie KK , RV , Pflegevers. , Arbeistl.Vers werden hier in Deutschland geleistet . Lohnsteuer geht nach den NL .
Nun bekam ich Post von meinem AG das es ab März neue europäische Gesetzesregelungen gäbe wonach nun auch alle Sozialleistungen in den Niederlanden zu entrichten sind .
....
Vieleicht kann mir hier jemand weiter helfen .
Mit fragenden Grüßen Unkraut


Das war vorher eigentlich auch schon so. Entscheidend ist wie lange Du in den Niederlanden eingesetzt bist.
Kurzfristiger Einsatz bleibst Du in Deutschland Sozialversichert. Ab einer bestimmten Grenze muß dein Arbeitgeber auch in den Niederlanden Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Außerdem mußt Du natürlich nach dem niederländischen Tarif entlohnt werden und nicht nach dem deutschen.

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Christian Iwanowski

Düsseldorf


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 01.03.2010, 09:42 
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Registriert: 27.09.2008, 15:32
Beiträge: 318
Wohnort: Münsterland
Und wenn in den Niederlanden Sozialversicherungen bezahlt werden ;) ... hat man dann auch nach gewissen Zeiten auch Anspruchsrecht, hier versuchen das recht viele Zeitweise drüben arbeiten zu können (Grenzregion)

http://www.arbeitindenniederlanden.de/a ... erung.html


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 05.03.2010, 20:26 
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Registriert: 17.10.2007, 19:12
Beiträge: 135
Wohnort: ehem. DDR
Also meine E101 läuft bis November diesen Jahres und ist beantragt worden nach 14.2 b VO ( WEG ) .
Aber was stutzig macht das weder KK noch die VDKA etwas von neuen Regelungen weis .
Die EWG 1480/71 ist nach wie vor wie bisher gültig .

MfG Unkraut

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