Hallo D.F.,
Zitat:
Nun wirft sie (die das Bundesgesetz in der vorhandenen Form mitzuverantworten hat) dem aktuellen Minister vor, Leiharbeitern den gleichen Lohn zu verweigern.
Das gebe ich Dir völlig, denn die SPD und Grünen hatte die Hartz-Gesetze mit den Stimmen der Union und FDP durchggedrückt, die vom DGB und den DGB-Gewerkschaften zugestimmt wurden.
Die Zeitarbeit gehört zu den Kernstücken der Hartz-Gesetze (siehe z.B. 5000 x 5000 bei VW, usw.).
Zitat:
Laumann kann auf Landesebene also gar nichts machen.
Das sehe ich nicht ganz so pessimistisch, da auch Herr Laumann genügend Möglichkeiten auf Landesebene hat, die Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter zu verbessern, denn Bundesrecht ist immer nur der Minimalstandard und kann durch Landesrecht verbessert werden.
Hier ein paar Beispiele:
1. LandesVO zum § 17 AÜG zur wesentlichen Steigerung der Planstellen zur Überwachung des AÜG und der Tarifverträge (siehe 10. AÜG-Bericht)
2. rechtliche Überprüfung aller Tarifverträge in Bezug auf die Tarifzuständigkeit von Gewerkschaften (siehe BAG-Urteil vom 24.03.2004 und Satzungen der Gewerkschaften)
3. Einführung eines Mindestlohnes in NRW (Art. 24, Abs. 2 der Verfassung von NRW)
Klar, das AÜG kann nur auf Bundesebene geändert werden.
Interessant ist dazu die damalige Begründung zur Änderung des AÜG!
Zitat aus der BT-Drucksache
15/25 (Seite
24):
„..Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird der
Grundsatz festgeschrieben, dass Leiharbeitnehmer während
der Dauer der Überlassung wie vergleichbare Arbeitnehmer
des entleihenden Unternehmens hinsichtlich der wesentlichen
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gleichbehandelt
werden müssen.
.....
Abweichungen hiervon sind nur durch tarifvertragliche Regelungen zulässig und für die ersten sechs Wochen der Überlassung durch einzelvertragliche Vereinbarung,
wenn ein angemessenes Schutzniveau für die Leiharbeitnehmer gewährleistet ist. Die Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung tragen damit den hohen Anforderungen Rechnung, denen Leiharbeitnehmer genügen müssen.
....
Arbeitnehmerüberlassung wird folgerichtig von all denjenigen
Regelungen befreit, die bisher als Schutzmassnahmen notwendig waren, weil Leiharbeit aufgrund des Zusammentreffens hoher Flexibilitätsanforderungen mit relativ
geringen Entgelten vielfach als
prekär angesehen werden musste...“
http://dip.bundestag.de/btd/15/000/1500025.pdfGibt es seit 2004 ein "
angemessenes Schutzniveau" mit tariflichen Niedrig- und Armutslöhnen, die 30 - 50 % geringer sind und Kündigungsfristen von max. 1-14 Tagen für 75 % der Leiharbeiter auf Grund der gesetzlich max. Probezeit?
Falls nein, ist dann die Änderung des AÜG in Bezug auf die Tarifverträge ohne "equal pay" bzw. "equal treatment" überhaupt noch rechtlich haltbar?
Eine Wiedereinführung des Synchronisationsverbotes bringt den
68 % der Leiharbeiter in NRW herzlich wenig, denn die Kündigungsfrist in den
ersten 3 Monaten der Beschäftigung beträgt ja nur
max. 1-14 Tage, egal ob es nun ein Synchronisationsverbot im AÜG gibt oder nicht!
Ob ein Leiharbeiter nun
synchron für z.B. 1 Monat
befristet beschäftigt wird oder
unbefristet beschäftigt ist und dann nach 1 Monat Beschäftigung mit einer max. Kündigungsfrist von 1-14 Tagen gekündigt wird, ist lediglich ein Unterschied von 1-14 Tagen Beschäftigungszeit!
@ Christian
Zitat:
Ist doch schön wenn die ihre Meinung zu gunsten der Arbeitnehmer ändern. Hoffe nur, dass das auch nach einer Wahl noch so ist.
Daran glaube ich nicht bei der SPD, denn sie hatten ja mal
Unterschriften für einen gesetzlichen Mindestlohn gesammelt und
danach den gesetzlichen Mindestlohn
mehrfach im Bundestag
abgelehnt, wie z.B. am 14.06.2007 im deutschen Bundestag.
So lernfähig ist die SPD also nicht!
Dazu muss wohl erst das "Projekt 18" kommen, sprich 18 % bei den Wahlen.
Zitat:
Der Weg politische Mehrheiten zusammen zu bekommen ist ein langer und steiniger Weg.
Stimmt, da ist der gerichtliche Weg wohl etwas schneller.
@ Wilhelm
Zitat:
Genauso verhält es sich mit der Gewerkschaftsinitiative "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Eine illusorische Forderung, die uns Leiharbeitern suggerieren soll, die Gewerkschaften würden versuchen unsere Lebens- und Arbeitsbedingugen zu verbessern.
Ja, das sehe ich auch so, da es bis dato
keinen einzigen TV mit "equal pay" oder "equal treatment" gibt, bis dato
keine Branchenzuschläge im BZA-TV durchgesetzt wurden und mit den Tarifverträgen sogar die Löhne für Leiharbeiter in NRW
gesunken sind!
Zitat: „..Das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Monatsentgelt (Vollzeit) von Zeitarbeitnehmern lag 2006 (1.550 Euro) rund 7% unter dem von 1999 (1.668 Euro). ..“ (Seite 13 der Zeitarbeitsstudie NRW)
Zitat: „..Ab 2000 (1.583 Euro) stieg das durchschnittliche Bruttoentgelt jährlich an und lag 2003 bei 1.706 Euro (2000 bis 2003: + 7,8%). In 2004 sank das durchschnittliche Monatsentgelt auf 1.575 was einem Minus von 7,7% entspricht. Die Lohnsteigerung von 2003 ist damit praktisch aufgezehrt.
Mit der Einführung der Tarifverträge in der Zeitarbeit
zum 01.01.2004 ist es somit zu einer Reduzierung der durchschnittlichen Bruttoentgelte für Zeitarbeitnehmer in NRW gekommen.
In 2005 setzte sich die Talfahrt fort – allerdings verlangsamt (-2,0%) – erst 2006 kam es zu einer leichten Anhebung (+0,4%).
Bei den Zeitarbeitnehmern mit der beruflichen Stellung „Arbeiter“ stieg und fiel das durchschnittliche Monatsentgelt nahezu im Jahreswechsel, wobei die Schwankungsbreite – das Jahr 2000 ausgenommen – relativ gering war (1.194 Euro in 2003 und 1.264 Euro in 2006)...“ (Seite 74 der Zeitarbeitsstudie NRW)
http://www.mags.nrw.de/08_PDF/001/zeitarbeitnrw.pdf
Mit diesen Zahlen wird für NRW bestätigt, das es den Leiharbeitnehmern
ohne Tarifverträge in der Zeitarbeit (also ohne Tariföffnungsklausel im § 3, Abs. 1, Nr. 3 AÜG) wesentlich besser gehen würde und das die Tarifpartner in der Zeitarbeit mit den Tarifverträgen nicht dafür sorgen
konnten oder
wollten, den Leiharbeitern seit 2004 ein "angemessenes Schutzniveau" zu
gewährleisten, was gemäß BT-Drucksache 15/25 (Seite 24) als Voraussetzung zur Änderung des AÜG genannt wurde, aber bis dato für Leiharbeiter nicht existiert!
Gruß
Juergen1