ZeitarbeiterInnen - Ohne Organisation Machtlos

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 Betreff des Beitrags: Streik bei It.A Zeitarbeit
BeitragVerfasst: 16.12.2005, 19:17 
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Registriert: 23.02.2005, 17:52
Beiträge: 1072
" Streik bei It.A Zeitarbeit

Nach endlosem Vertrösten und unzähligen Ausreden haben wir die Nase voll. Einige von uns können bereits Strom und Telefon nicht mehr bezahlen, andere haben nicht mehr genug Geld für die Miete.

Deswegen streiken wir ab dem 16.12. gegen die Firma It.A Zeitarbeit - Rohrbach und Grun GbR in Frankfurt/M, Eschersheimer Landstr. 534.

Wir verlangen von der It.A Zeitarbeit:

· die sofortige und vollständige Auszahlung der Löhne von Oktober und November für alle Beschäftigten
· in Zukunft, die vollständige und pünktliche Auszahlung der Löhne, spätestens an jedem 15. des Folgemonats
· das gleiche gilt für die Auszahlung der Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit
· die sofortige Anmeldung bei der Sozialversicherung, damit niemand ohne Krankenversicherung dasteht
· korrekte Bezahlung der entleihfreien Zeiten
· die Bereitstellung von Sicherheitskleidung beim Verleih in Produktionsbetriebe
· Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften auch in den Entleihbetrieben
· Umkleideräume und abschließbare Spinde in den Einsatzstellen
· Offenlegung des angeblich geltenden Tarifvertrages zwischen ver.di und der It.A
· Offenlegung der Eingruppierungskriterien in die entsprechenden Lohngruppen
· Falls der oben genannte Tarifvertrag nicht existiert, verlangen wir für die Arbeit bei dem Entleihbetrieb „AP Deutschland“, nach regulärem Tarif für die Montage von Fernsehern bezahlt zu werden (AÜG "equal pay" – "equal treatment")...."

http://www.fau.org/artikel/art_051216-073508

Das ist schon harter Tobak, wenn die Anschuldigen stimmen sollten!

Dieses Beispiel zeigt, das auch Streiks in ZAF möglich sind!

Ich frage mich, ob in Bezug auf die Anschuldigungen schon Klagen laufen und die zuständige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit in Kenntnis gesetzt wurde.

Gruß

Jürgen


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 Betreff des Beitrags: @Jürgen:
BeitragVerfasst: 17.12.2005, 00:23 
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Registriert: 11.03.2005, 22:30
Beiträge: 1028
********
Dieses Beispiel zeigt, das auch Streiks in ZAF möglich sind!
********

Bzgl. dieser Aussage wäre ich vorsichtig.

In dem Beispiel ist von keinerlei GW die Rede, es ist wohl eher so, dass die Beschäftigten dieser ominösen ZAF selbst diese Meldung verfasst haben.

So wie es aussieht, handelt es sich um eine kleine regionale ZAF, die seit Oktober keine Löhne mehr ausgezahlt hat und auch sonst 'viel Mist' gebaut hat und vermutlich kurz vor der Pleite steht.

Die Beschäftigten haben ganz einfach die Schnauze voll/stehen kurz vor dem Ruin und haben die Arbeit niedergelegt, das Insolvenzverfahren folgt wahrscheinlich in Kürze...

Mit regulären (gesetzlich verankerten) Streiks hat diese Sache nichts zu tun und ich denke, das weisst Du auch.

Du solltest nicht unbedingt den Eindruck erwecken, dass ZAN einfach mal so streiken können, dem ist nicht so und das kann im Zweifel (ohne massive GW-Unterstützung) für die Betroffenen schwer nach hinten losgehen...


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BeitragVerfasst: 17.12.2005, 12:33 
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Registriert: 23.02.2005, 17:52
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Hallo Bürger,

"Bzgl. dieser Aussage wäre ich vorsichtig."

Warum?
Sind Streiks in ZAF tabu?

"In dem Beispiel ist von keinerlei GW die Rede, es ist wohl eher so, dass die Beschäftigten dieser ominösen ZAF selbst diese Meldung verfasst haben."

Ist die FAU keine Gewerkschaft?
Gibt es darüber ein Urteil?

"Mit regulären (gesetzlich verankerten) Streiks hat diese Sache nichts zu tun und ich denke, das weisst Du auch."

Wann ist denn ein Streik regulär und wann nicht?
Heute werden doch schon z.B. Streiks wegen Betriebsschließungen oder Sozialpläne durchgeführt.
Sind diese Streiks nun regulär oder nicht?

"Du solltest nicht unbedingt den Eindruck erwecken, dass ZAN einfach mal so streiken können, dem ist nicht so und das kann im Zweifel (ohne massive GW-Unterstützung) für die Betroffenen schwer nach hinten losgehen..."

Natürlich können AN nicht einfach von der Arbeit fern bleiben (obwohl sie nach schriftlicher Mahnung ein Zurückbehaltungsrecht haben, wenn der Lohn nicht vertragsgemäß gezahlt wird), was ich auch mit keinem Wort gesagt habe, oder?

Gruß

Jürgen


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BeitragVerfasst: 18.12.2005, 00:41 
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Vergiss einfach mal die Theorie und irgendwelche Urteile, was glaubst Du passiert in der Praxis mit 'streikenden ZAN' ?

Richtig, es folgt zu 99 Prozent die sofortige Kündigung.

WER steht dann diesen Leuten in der Praxis zur Seite ?

Die GW wohl kaum, da niemand (oder fast niemand der ZAN) Mitglied ist und auch sonst werden die ZAN keinerlei Unterstützung finden.

Du kannst dann sicher im Netz weiterhin Tips geben, Urteile zitieren, etc., aber glaub mir, das wird den Leuten nicht helfen...


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BeitragVerfasst: 18.12.2005, 14:31 
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Hallo Bürger,

"Richtig, es folgt zu 99 Prozent die sofortige Kündigung. "

Mit welcher Begründung, bei LAN, für die das Kündigungsschutzgesetz gilt?

Auftragsmangel?
Sozialauswahl?

Natürlich sollte ein Streik nur mit Unterstützung der GW erfolgen.

"WER steht dann diesen Leuten in der Praxis zur Seite ?"

Wenn organisierte LAN deshalb gekündigt werden, sicherlich der Rechtsschutz der GW.

"Du kannst dann sicher im Netz weiterhin Tips geben, Urteile zitieren, etc., aber glaub mir, das wird den Leuten nicht helfen..."

Ich werde auch weiterhin meine persönliche Meinung zu den Themen schreiben, egal ob es nun dir oder anderen internen Mitarbeitern von ZAF gegen den Strich geht oder nicht!

In diesem Fall habe ich lediglich auf einen Streik in einer ZAF aufmerksam gemacht und geschrieben, das es ein Beispiel dafür ist, das auch in ZAF Streiks möglich sind.

Dazu stehe ich auch weiterhin, denn Streiks in ZAF sind nicht unmöglich.

Wenn LAN ungerecht behandelt werden (z.B. Kündigung nach einem regulären Streik), können sie sich dagegen rechtlich wehren.

Da 60 % aller LAN in D. nicht länger als max. 3 Monate in ZAF beschäftigt sind (80 % der LAN in IGZ-Unternehmen sind laut öffentlicher Aussage der IGZ max. 5 Monate beschäftigt), kann von Dauerarbeitsplätzen (die evtl. verloren gehen könnten) keine Rede sein.

Gruß

Jürgen


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 19.12.2005, 21:49 
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Moin Jürgen,

die Begründung bei einem 'Nicht-Regulären' (also ohne GW) Streik wäre wohl Arbeitsverweigerung.

Wie Du richtig sagst, steht nur ORGANISIERTEN LAN die GW zur Verfügung, organisiert ist aber so gut wie niemand (ich denke mal 1-stelliger Prozentbereich) der LAN.

Ansonsten alles gut, mir geht Deine Meinungsäusserung/Einschätzung, etc. keineswegs gegen den Strich, ich denke, Du solltest nur mitunter 'vorsichtig' damit umgehen und genau bedenken, was z.B. so manch unorganisierter LAN daraus macht/wie das gedeutet wird und welche Konsequenzen das bedeuten kann...

Gruß Bürger


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 10.10.2006, 17:36 
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Beiträge: 774
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Tach auch,

Thema Streik in der Zeitarbeit mal von der "anderen" Seite betrachtet:

Teilnahme von Zeitarbeitnehmern an Betriebsratswahl trotz Einsatz als Streikbrecher
In seiner Entscheidung vom 2. Juni 2006 hat das Arbeitsgericht Düsseldorf festgestellt, dass sich auch Zeitarbeitnehmer, die als sogenannte Streikbrecher für streikende Arbeitnehmer eingesetzt werden, an der Betriebsratswahl des Einsatzbetriebes beteiligen dürfen.

Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Düsseldorf ist die Vorschrift des § 7 Satz 2 BetrVG nicht dahingehend auszulegen, dass Zeitarbeitskräfte, die im Rahmen des Arbeitskampfes eingesetzt werden, vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen seien. Gegen eine einschränkende Auslegung der Vorschrift sprächen neben dem Wortlaut und der historischen Auslegung auch ihr Sinn und Zweck. Dem durch die Einfügung des § 7 Satz 2 BetrVG beabsichtigten Schutz des Zeitarbeitnehmers und seiner verbesserten Stellung im Betriebsverfassungsgesetz würde es wiedersprechen, wenn das Eingreifen der Vorschrift von dem Anlass des Arbeitseinsatzes abhängig gemacht würde, da die Zeitarbeitnehmer hierauf keinen Einfluss haben. Zudem sei die Feststellung des Anlasses unpraktikabel, da dieser oft lediglich subjektiv vom Arbeitgeber bestimmt werde.
Auch die abstrakte Möglichkeit der Wahlbeeinflussung durch den Arbeitgeber führe zu keinem anderen Ergebnis. Die Gefahr der Zufälligkeit des Wahlergebnisses bei einer Beteiligung von Zeitarbeitnehmern sei Folge des § 7 Satz 2 BetrVG und vom Gesetzgeber hingenommen worden.


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 Betreff des Beitrags: Arbeitskampf
BeitragVerfasst: 29.04.2007, 09:39 
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Registriert: 02.04.2007, 17:39
Beiträge: 1
tach auch!
wie werden denn die Leiharbeiter in den aktuellen Tarifkonflikt miteinbezogen?
Und wie sollen wir LANs uns verhalten wenn wir nach mindestlohnkriterien bezahlt werden und es länger als ein halbes Jahr dauert bis dieser Mindestsatz an steigende Lebenshaltungskosten angepasst wird?
wie soll ich dem Tankwart meines vertrauens begreiflich machen das ich die höheren Preise für Diesel erst bezahle wenn die IGZ bemerkt hat,das
Mindestlohn bedeutet, das der lohn gerade so ausreicht um die Lebensbedingungen zum Festlegungszeitpunkt zu bestreiten?
wie soll ich das achselzucken meines Arbeitgebers deuten wenn ich sage ich brauche 6,5% mehr Lohn und das sofort?!
wozu soll ich meine Meinung bilden, wenn ich sie dann nicht vertrete?
wozu soll ich semesterlang BWL studieren, wenn der mindestlohn nicht sofort entsprechend angehoben wird, wenn der Mehrwertsteuersatz und die Versicherungssteuer um 3% angehoben werden und die Tankkosten linear von monat zu monat steigen?
wie soll ich mir erklären das Politiker seit 1973 darum ringen einen Mindestlohn auszuhandeln und ich mich schlimmstenfalls Woche für Woche auf neue Arbeitsbedingungen einstellen muss?
@DGB wie kann man sich leisten für so flexible Arbeitskräfte,-bedingungen eine so lasche Mitgliederpolitik zu betreiben?
Wo bleibt der Aufruf sich mit den festangestellten AN zu solidarisieren und aktiv an Arbeitskollegen heranzutreten, um mal mit etwas Druck deutlich zu machen wie lang bzw wie kurz man es aushalten kann,wenn der Mindestlohn nicht verhandelbar erscheint zu dem Zeitpunkt wo die Lebenshaltungskosten steigen?
Ich persönlich frage mich schon länger ob es nicht sinnvoll wäre, ein klein wenig gesunden Menschenverstand einzusetzen und die öffentliche Diskussion über den Mindestlohn zu verbieten?Ich halte die Fressen bei Sabiene Christiansen nicht mehr aus, die hochbezahlt werden um nicht zu wissen, was es heisst an der Kante zur Armut zu leben, die nicht verstehen wollen das Mindestlohn bedeutet,darunter lege ich drauf als AN
da muss ich jeden Tag Geld mitbringen anstatt etwas herauszubekommen.
Ich persönlich habe kein Problem damit, mir nen Knochen ins Haar zu binden undn Baströckchen zu tragen(Drecksarbeit zu machen und dafür von der Gesellschaft nicht anerkannt zu werden),aber für mich ist es Diebstahl was zur Zeit mit den Arbeitnehmern in Deutschland passiert und keinerlei Anzeichen für eine gewaltige Änderung dieser Verhältnisse empfinde ich als HOHN!
Aus diesem Grund kann ich jeden verstehen der sein möglichstes tut um diese Verhältnisse zu ändern und meinen aufrichtigen Respekt vor unorganisiert streikenden LAN!!!!
seitdem ich in der IG metall Mitglied bin, wurde ich sofort aus der Automobilzulieferbranche abgezogen, in der ich bis dato immer gearbeitet habe,zufall oder nicht ich werde trotzdem mein möglichstes tun um auf Misstände hinzuweisen, auch wenn ich das jetzt nicht mehr in einem geordneten Rahmen tun kann.
In diesem Sinne liebe Kolleginnen und Kollegen bitte zitiert weniger Gesetze die von AG Verbänden massgeblich beeinflusst werden sondern mehr so Menschenrechte und Notwehrparagraphen, und werden wir uns bewusst welche Macht wir haben wenn wir LANS an einem Strang ziehen...
lassst Euch nicht unterkriegen!!!!!

_________________
Iss keinen gelben Schnee!!


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 Betreff des Beitrags: Re: Arbeitskampf
BeitragVerfasst: 30.04.2007, 09:53 
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Administrator

Registriert: 03.02.2005, 15:49
Beiträge: 942
Wohnort: Düsseldorf
Nachtschatten hat geschrieben:
tach auch!
wie werden denn die Leiharbeiter in den aktuellen Tarifkonflikt miteinbezogen?!!!!!


Die LeiharbeiterInnen auf Ihr Arbeitsverweigerungsrecht hinweisen, die BRs sollen die Leiharbeitsfirmen auf das Verbot eines Einsatzes in bestreikten Betrieben hinweisen siehe Tarifverträge IGZ/BzA.

Kündigung wegen Streikteilnahme bei einem regulären Streik wäre ein Verstoß gegen die Verfassung und das Bürgerliche Gesetzbuch. Ob solche Unternehmen noch berechtigt sind eine Zulassung im Sinne des AÜG zu bekommen?

Klar bei Leuten in der Probezeit kann man es ja versuchen.

Und zu den Kollegen in Frankfurt, nur weil man von Streik spricht muß das nicht auch einer sein. Wenn die Firma die Löhne nicht zahlt können die Mitarbeiter auch von Ihrem Zurückhaltungsrecht gebrauch machen, bis der Mißstand beseitigt ist!

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Christian Iwanowski

Düsseldorf


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 31.05.2007, 14:04 
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Beiträge: 774
Wohnort: Deutschland
Tach auch Iwanowski,

welche Unterstützung seitens der IG-Metall erhalten denn derzeit die LAN's, die in den Telekom-Streik verwickelt sind?


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BeitragVerfasst: 23.06.2008, 08:47 
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Wohnort: Kassel
solche Streiks sind in der tat illegal, da in der BRD das Streikrecht massiv eingeschränkt ist. Trotzdem ist es richjtig das wir uns unser Recht auf Streik nehmen, legal oder illegal. Außerdem erleben wir im Moment immer mehr solche selbstorganisierten Streiks in vielen Betrieben allen voran 2004 bei Opel Bochum. Ob die FAU/ IAA da die richtige Organisation ist mit ihren 300 Mitgliedern und irhme anarchistischen Anspruch sei mal dagingestellt.

_________________
Wer nicht kämpft, hat schon verloren!


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 12:10 
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mich wundert das die koll nicht ihren austehenden lohn eingeklagt haben damit wäre allen geholfen und die zeitbude zu.


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