ZeitarbeiterInnen - Ohne Organisation Machtlos

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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 00:11 
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Hallo Schnitzelesser,

naja, mal sehen was in den TV dan drin steht, insbesondere zum Datum 05.12.2011 (Inkrafttreten der EU-Richtlinie Leiharbeit).

Im BZA-Verhandlungsergebnis vom 26.01.2010 mit einer Laufzeit vom 01.05.2010 - 30.04.2012 wurde jedenfalls offensichtlich nicht das zwischenzeitliche Inkraftreten der EU-Richtlinie Leiharbeit:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 014:DE:PDF
am 05.12.2011 (Art.11 Abs.1) vom BZA und den DGB-Gewerkschaften berücksichtigt.

Laut Art. 5 Abs. 2 der EU-Richtlinie Leiharbeit (siehe Link) gelten ab dem 05.12.2011 (Art. 11 Abs. 1) keine Tarifverträge mehr für befristete Einstellungen, sondern nur noch das "equal treatment"!

Zitat Art.5 Abs.2 der EU-Richtlinie Leiharbeit:
"(2) In Bezug auf das Arbeitsentgelt können die Mitgliedstaaten nach Anhörung der Sozialpartner die Möglichkeit vorsehen, dass vom Grundsatz des Absatzes 1 abgewichen wird, wenn Leiharbeitnehmer, die einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitsunternehmen
abgeschlossen haben, auch in der Zeit zwischen den Überlassungen bezahlt werden."

Diese Vorgabe der EU-Richtlinie trifft auf befristete Arbeitsverträge logischerweise NICHT zu, da hierbei das Ende des Einsatzes auch das Ende der Beschäftigung ist und somit der § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG nicht zur Anwendung kommt.
Daher heißt es auch wörtlich: "unbefristeten Vertrag" und "zwischen den Überlassungen bezahlt werden".

Im Klartext: alle TV in der Leiharbeit ab dem 05.12.2011 nur noch für unbefristete Arbeitsverträge und eine Abweichung kann es nur noch in Bezug auf das Arbeitsentgelt geben!

Siehe dazu z.B. den § 9.2 des Mantel-TV BZA:
"Der Arbeitsvertrag kann abweichend von § 14 Abs. 2 S. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren auch ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes befristet werden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann das Arbeitsverhältnis bis zu viermal verlängert werden. § 14 Abs. 2 S. 2 und 3 Teilzeitund Befristungsgesetz bleiben unberührt"
http://www.igmetall-zoom.de/PDF/TV/Tari ... usgabe.pdf

Ab dem 05.12.2011 kann es laut Art.5 Abs.2 der EU-Richtlinie nur noch eine Abweichung vom Arbeitsentgelt geben, was bedeutet, das es eine Gleichbehandlung in Bezug auf "..Dauer der Arbeitszeit, Überstunden, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Urlaub, arbeitsfreie Tage,.." geben muss (siehe Art. 2 f der EU-Richtlinie).

Zitat Art. 2 f der EU-Richtlinie:
"f) „wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen“ die
Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, die durch Gesetz,
Verordnung, Verwaltungsvorschrift, Tarifvertrag und/oder
sonstige verbindliche Bestimmungen allgemeiner Art, die
im entleihenden Unternehmen gelten, festgelegt sind und
sich auf folgende Punkte beziehen:
i) Dauer der Arbeitszeit, Überstunden, Pausen, Ruhezeiten,
Nachtarbeit, Urlaub, arbeitsfreie Tage,

ii) Arbeitsentgelt."

Dazu müssten zum 05.12.2011 die Manteltarifverträge des BZA und IGZ noch geändert werden, da sich in Einsatzzeiten z.B. die monatlich anteiligen Urlaubstage nach dem Entleihunternehmen richten sowie auch die wöchentliche Sollarbeitszeit in den Entleihunternehmen.

Wenn z.B. die Sollarbeitszeit in einem Entleihunternehmen 40 Std./Woche beträgt, dann muss dem Leiharbeitnehmer auch für diese Stundenzahl der Lohn gezahlt werden.
Es darf dann nicht mehr sein, das ein Leiharbeitnehmer nur z.B. 35 Std./Woche bezahlt bekommt und der Rest von 5 Std./Woche wird in das Arbeitszeitkonto gebucht, wie es üblich ist!

Überstunden (Differenzen Sollarbeitszeit ZAF unf Entleiher) zur Füllung des AZK sind dann damit nicht mehr möglich!

Ob die GW nach dem 01.05.2011 noch existieren werden oder dem Untergang geweiht sind, hängt davon ab, ob 100 % der TV in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz kommen oder ein Mindestlohngesetz in D. kommt.

Sollte es beide Dinge nicht geben (was ich befürchte), dann sind TV die nicht dadurch nicht geschützt werden, nicht mehr das Paier wert, auf dem sie stehen, denn dann dann können diese Tariflöhne von Ausländischen Unternehmen in D. unterlaufen werden, was dann laut EU-Recht völlig legal wäre!
Damit könnten dann zig Unternehmen hier in Insolvenz gehen und damit viele Arbeitnehmer arbeitslos werden, die dann aus den GW austreten werden.
Verhandeln dann GW in Zukunft TV, die nicht ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz kommen oder kommen können, dann sind sie eh wertlos, da sie von ausländischen Unternehmen in D. (gerade aus Osteuropa) erheblich unterlaufen werden können!

Gruß

Juergen1


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 09:03 
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Verhandlungsergebnis = Neuer TV => einfach toll.

Zum 01.07.2010 bleibt es bei dem vorherigen Verhandlungsergebnis: 7,56 € ist der unterste Lohn. Dafür ist aber der §8.6 weg.

liegt als unter den Christen.

In 14 Monaten dann 7,75 €.

In 19 Monaten sagenhafte 7,88 €.

In 31 Monaten endlich über 8 € mit 8,19 €.

Und nun schaun wir mal, was beim IGZ passiert.

Ich unterlasse jeden weiteren Kommentar.


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 12:02 
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Norbert Fuhrmann hat geschrieben:
Zum 01.07.2010 bleibt es bei dem vorherigen Verhandlungsergebnis: 7,56 € ist der unterste Lohn.

In 14 Monaten dann 7,75 €.

In 19 Monaten sagenhafte 7,88 €.

In 31 Monaten endlich über 8 € mit 8,19 €.



Hallo Herr Fuhrmann,

Deine Zahlen stimmen nicht. Hier die Korrekten: 7,60€, 7,79€, 7,89€ und dann 8,19€.

Wo ist eigentlich die Ostabschlagsreduzierung? In der E1 sind es ab 1.7. 12,5% und E2 bis E4 13%. Hallo IGM, hallo VERDI - wir Leiharbeiter sind alle ziemlich blöd und sehen nicht, dass der jetzige Abschluß weit unter dem vorher abgelehnten "Verhandlungsergebnis" liegt.

Ich schließe mich dem User D.F. an: Ich habe fertig!


Zitat:
Anlage zum Verhandlungsergebnis vom 08.03.2010:
Entgelttabellen West und Ost

Entgelttabelle West ab 01.07.2010 Entgelttabelle Ost ab 01.07.2010

Engelt-gruppe Stunden-satz 1,5% (> 9 Monate) 3,0% (> 12 Monate) Engelt-gruppe Stunden-satz 1,5% (> 9 Monate) 3,0% (> 12 Monate)
1 7,60 7,71 7,83 1 6,65 6,75 6,85
2 8,22 8,34 8,46 2 7,15 7,26 7,36
3 9,60 9,75 9,89 3 8,35 8,48 8,60
4 10,16 10,31 10,46 4 8,84 8,97 9,10
5 11,48 11,65 11,82 5 9,98 10,13 10,28
6 12,90 13,09 13,29 6 11,22 11,39 11,56
7 15,07 15,29 15,52 7 13,10 13,30 13,50
8 16,20 16,44 16,69 8 14,09 14,30 14,51
9 17,11 17,36 17,62 9 14,88 15,10 15,33

Entgelttabelle West ab 01.05.2011 Entgelttabelle Ost ab 01.05.2011

Engelt-gruppe Stunden-satz 1,5% (> 9 Monate) 3,0% (> 12 Monate) Engelt-gruppe Stunden-satz 1,5% (> 9 Monate) 3,0% (> 12 Monate)
1 7,79 7,91 8,02 1 6,89 6,99 7,10
2 8,42 8,55 8,68 2 7,33 7,44 7,55
3 9,84 9,99 10,14 3 8,56 8,69 8,82
4 10,41 10,57 10,72 4 9,06 9,19 9,33
5 11,77 11,94 12,12 5 10,23 10,39 10,54
6 13,22 13,42 13,62 6 11,50 11,67 11,85
7 15,44 15,67 15,91 7 13,43 13,63 13,84
8 16,61 16,85 17,10 8 14,44 14,66 14,88
9 17,53 17,80 18,06 9 15,25 15,48 15,71

Entgelttabelle West ab 01.11.2011 Entgelttabelle Ost ab 01.11.2011

Engelt-gruppe Stunden-satz 1,5% (> 9 Monate) 3,0% (> 12 Monate) Engelt-gruppe Stunden-satz 1,5% (> 9 Monate) 3,0% (> 12 Monate)
1 7,89 8,01 8,13 1 7,01 7,12 7,22
2 8,53 8,66 8,79 2 7,46 7,57 7,68
3 9,97 10,12 10,27 3 8,71 8,85 8,98
4 10,54 10,70 10,86 4 9,22 9,36 9,49
5 11,92 12,09 12,27 5 10,42 10,57 10,73
6 13,39 13,59 13,79 6 11,71 11,88 12,06
7 15,64 15,87 16,11 7 13,67 13,88 14,08
8 16,82 17,07 17,32 8 14,70 14,92 15,14
9 17,76 18,03 18,29 9 15,52 15,76 15,99

Entgelttabelle West ab 01.11.2012 Entgelttabelle Ost ab 01.11.2012

Engelt-gruppe Stunden-satz 1,5% (> 9 Monate) 3,0% (> 12 Monate) Engelt-gruppe Stunden-satz 1,5% (> 9 Monate) 3,0% (> 12 Monate)
1 8,19 8,31 8,44 1 7,50 7,61 7,73
2 8,74 8,88 9,01 2 7,64 7,76 7,87
3 10,22 10,37 10,52 3 8,93 9,07 9,20
4 10,81 10,97 11,13 4 9,45 9,59 9,73
5 12,21 12,40 12,58 5 10,68 10,84 11,00
6 13,73 13,93 14,14 6 12,00 12,18 12,36
7 16,03 16,27 16,51 7 14,01 14,22 14,43
8 17,24 17,50 17,76 8 15,07 15,29 15,52
9 18,20 18,48 18,75 9 15,91 16,15 16,39


Zuletzt geändert von cortez am 10.03.2010, 12:25, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 12:08 
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Zu dem Tarifabschluss fallen mir doch ein paar Fragen ein
1. Wie hoch war eigentlich die Inflationsrate der letzten beiden Jahre?
2. Wie hoch war die letzte DGB Forderung nach einem flächendeckenden Mindestlohn?
3. Sind die Gewerkschaftschefs jetzt auch Mitglieder des hochgeschätzten Römischen Senats?


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 13:59 
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Falsche Zahlen?

Ich bin von den "offiziellen" Informationen 2,5% auf 7,38 € ausgegangen. Das sind dann 18 Cent. Damit komme ich auf auf 7,56 €. Siehe Homepage Zoom.

Was ist nun richtig?


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 14:00 
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http://www.hundertprozentich.de/richtig ... -2010.html

http://presse.verdi.de/pressemitteilung ... 19b9e321cd


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 14:16 
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Danke Kiska,

aber 7,60 € sind keine 2,5 %. Irgendjemand kann nicht rechnen.


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 14:27 
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http://www.ad-hoc-news.de/bundesverband ... k/21115765

http://www.bildungsspiegel.de/aktuelles ... Itemid=262

Viele wissen nicht, dass Zeitarbeit in Deutschland die volle Sicherheit der Festanstellung bietet mit allen Vorteilen wie Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaub und allen gesetzlichen Sozialleistungen.

"Jetzt ist der Zeitpunkt, uns zu Qualität und Sozialverträglichkeit zu bekennen - bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit. Es geht um die Zukunftsfähigkeit der Zeitarbeit", wendet sich Lazay gegen Vorwürfe des AMP, der BZA wolle unliebsame Konkurrenz ausschalten. "Es geht um mehr!"

http://money.de.msn.com/aktien/aktien.a ... =152476830

...das entspricht einem Anstieg von insgesamt rund 9,5 Prozent im gesamten Zeitraum.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 77,00.html
Zitat:
Zeitarbeiter erkämpfen sich Lohnerhöhung


Haben WIR DAS erkämpft?


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 Betreff des Beitrags: Richtig und falsch
BeitragVerfasst: 10.03.2010, 15:11 
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Hallo Hr. Fuhrmann,

Zitat:
Was ist nun richtig?

Die E1 wurde gesondert verhandelt. Die %-Erhöhungen beziehen sich auf die E2 - E9.

Zitat:
Und nun schaun wir mal, was beim IGZ passiert.

Ja, schaun wir mal ob sich Hr. Stolz in der IGZ-Verhandlungskommission an den neuen marktgerechten Löhnen von Hr. Ludger Hinsen (BZA) orientiert.

Dann könnte sie auf ihre jetzigen 7,51 Euro in E1 ab 01.07. 2010 noch satte 1,5% draufsatteln und hätte den BZA und den AMP um 2 Cent überflügelt.

Dann ab Mai 2011 nochmals 2,5% drauf und sie wäre immer noch der Tarifspitzenreiter in der gesamten Branche.

An den hypothetischen 1,5% bei IGZ kann man sehen was der BZA-TV wert ist.

Dass die Kollegen Bsirske und Huber sich höchstpersönlich in aller Öffentlichkeit dazu geäußert haben legt nahe, dass an diesen "Verhandlungen" nur Vorstandsmitglieder beteiligt waren. Die eigentlich zuständigen Verhandlungsführer z.B. von IGM und Verdi waren wahrscheinlich gar nicht beteiligt.
Auch die Nichterklärungsfrist spricht dafür.

Deshalb vermute ich weiter, dass es gar nicht so sehr um Entgelterhöhungen ging sondern um den Mindestlohn in der Zeitarbeit. Den will der BZA, die IGZ und der DGB schon immer.

Die Politik wird alle beglückwünschen zur gelebten Tarifautonomie und kann den gesetzlichen Mindestlohn wieder auf die lange Bank schieben.


Ihre Frage Hr. Fuhrmann, vom 08.03.:
Zitat:
Was passiert eigentlich, wenn eine oder mehrere Gewerkschaften aus der TG des DGB ausscheiden?

hat sich wohl erübrigt.

Will natürlich unsere Verhandler nicht nur kritisieren sondern auch loben. Den § 8.6 haben "sie" zu Fall gebracht. Mehr Lob fällt mit allerdings nicht ein.

In den AK MiZ sollten wir die Tarifkommissionsmitglieder einladen und fragen was sie denn davon halten oder ob es ganz anders war?


Karl


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 15:28 
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Zitat:
Die eigentlich zuständigen Verhandlungsführer z.B. von IGM und Verdi waren wahrscheinlich gar nicht beteiligt.
Auch die Nichterklärungsfrist spricht dafür.


ob dadurch die Abschlüsse ihre Gültigkeit nicht verlieren?


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 15:30 
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Hallo Karla,

in Bezug auf das Qualitätssiegel Zeitarbeit werde ich andere Anforderung - in Bezug auf die Bezahlung - in absoluten Zahlen festlegen.

Werde erstmal alles lesen und dann schaun wir mal.....

Norbert Fuhrmann

PS an den Verhandlungen des IGZ bin ich nciht beteiligt


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 16:00 
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Das ist doch alles ein Witz.

Wer als Leiharbeiter den Sklave für diese Branche gemacht hat und auf bessere Bedingungen in Zukunft gehofft hat, dem sollte doch spätestens jetzt klar sein, es war eine Illusion.
Mit Gewerkschaften die so mit der Politik verbündet sind verkommt "Tarifautonomi" zu einer Farce. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen --Mit Tarifvertrag im durchschnitt 40 Prozentpunkte weniger "Lohn"-- und das ist ja noch lange nicht alles.

Jetzt diese "Krümel" als Lohnerhöhung zu verkaufen, obwohl es in der Leiharbeit doch um _nicht mehr weniger "Lohn"_ geht, ist doch das aller letzte.

Eine solche Arbeitnehmervertretung kommt gefühlsmäßig eher einem Stiefel im Gesicht gleich als einer wirklichen Interessensvertretung.

Ich fühle mich über den Tisch gezogen.

MfG
Michael Lange

_________________
NEU!!! LANis mit neuer Rezeptur
+ 8 bezahlen und 2 gratis abgreifen
+ Neue AÜG-Rezeptur!!! Dies macht unsere LANis noch bekömmlicher.
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Die Hoffnung stirbt zuletzt. Hoffnung ist soeben verstorben.


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Hallo,

meine Vermutung, dass das Hauptanliegen der beteiligten Verhandler der Mindestlohn war und erst in zweiter Linie das Entgelt wird durch die Meldung beim DGB unter www.dgb.de/index_html?-C unterstrichen. Dort heißt es:

Tarifvertrag Zeitarbeit: Jetzt ist die Politik am Zug

09.03.2010 - Nach dem Tarifabschluss zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) hat DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki die Politik aufgefordert, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf die Zeitarbeit auszuweiten. Der Abschluss hat eine Laufzeit bis Ende Oktober 2013 und sieht ab 1.7.2010 Tariferhöhungen in vier Schritten vor. Danach steigen die Mindestentgelte im Westen von 7,38 Euro bis zum 1. November 2012 auf 8,19 Euro pro Stunde, im Osten von 6,42 Euro im gleichen Zeitraum auf 7,50 Euro. Für die weiteren Entgeltgruppen wurden prozentuale Erhöhungen vereinbart. Gleichzeitig wurden die untersten Entgelte als jeweilige Mindestlöhne festgeschrieben.


Karl


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 16:10 
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Also ersteinmal staune ich nicht schlecht das man sich auf längerer Sicht hin auf 7,50€ im Osten geeinigt hat (war einer meiner Kritiken in meinem damaligen Schreiben), allerdings ist die Laufzeit völlig daneben und ist eigentlich Manteltarif geklärt das die Befristung bald gestrichen werden muss für den Entgelttarifvertrag?

Und zum anderen wie sieht es nu mit zum Beispiel Autovision und WOB AG oder der DB Zeitarbeit GmbH aus *pfeift* da ich davon ausgeh das es eine ähnliche "schlecker-Klausel" auch beim IGZ geben wird.


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Hallo Karla,

zunächst ist eine Einigung über den Mindestlohn zwischen den ganzen Tarifpartnern über die Höhe zu erzielen, dann kommt der Tarifausschuss, dann die Politik.

Wenn der Mindestlohn so wichtig war, dann hat man übersehen, dass der Preis einer langen Laufzeit mit mäßigen Erhöhungen sehr hoch ist.

Die Regeln zur Verhinderung des Drehtüreffekts bei konzerninternem Verleih ist gerne von Seiten der Zeitarbeit angenommen worden. Sie machen dann halt das Geschäft.

Norbert Fuhrmann


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 17:04 
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Ich werde auf alle Fälle meine beiden Gewerkschaftsführer noch einmal anschreiben und mich bedanken. Dafür, dass ich nun auf die Einmalzahlung verzichten darf, das die 2,5 Prozent später kommen werden und das der Ostabschlag auf drei Jahre einbetoniert wurde (13% und dann 12,6%).

Die Botschaft der Funktionäre kam an. Sie lautet wohl: "Hättet Ihr Euch mit dem ersten Ergebnis zufrieden gegeben, wäret Ihr besser gefahren. Aber Ihr musstet ja meckern und habt nun die Konsequenzen zu tragen."

Danke schön Herr Huber, danke schön Herr Wetzel - ich werde Euch ab heute wieder Siezen...


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 17:39 
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Wohnort: Berlin
...und ich kenne diese Ratten nicht mehr :evil:

Man sollte sich von Parasiten befreien :!:

Viele Grüße Micha


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 18:17 
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Und wieder zeigt sich das wahre Gesicht dieser "ARBEITNEMERVERTRETER"

Was die Gewerkschaft wirklich will, ist die Aufspaltung der Arbeitnehmerschaft in eine 2 Klassen Gesellschaft. Das hat Sie mit diesem Abschluß unmissverständlich dargelegt.

Wer gibt eigentlich ausgerechnet den im DGB vereinigten Gewerkschaften das Recht, Dumpingtarifverträge für die Branche Leiharbeit abzuschließen.

Seit der Neufassung des AÜG hat es, dank dieser Verbrecher, nur
Verschlechterungen für die LAN gegeben! Es wird ganz bewusst darauf hingearbeitet, das es niemals eine Gleichbehandlung der Leiharbeiter geben wird.

Die Schaffung einer unterpriviligierten und entrechteten Arbeitnehmerklasse ist das Hauptziel dieser Lobbyistenknechte. Immer schön arm und in Angst halten!!!

Ich empfehle jedem hier im Forum, mal das Buch 1984 von George Orwell zu lesen. Es gibt eigentlich keine bessere Schilderung der Ziele, die dieser Staat anstrebt.

IGM UND VERDI

SCHÄMT EUCH!!!!
!

MfG

seneca

_________________
Zeitarbeit in Deutschland ist ein Verstoss gegen die Menschenrechte!!!


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 18:20 
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Mit einem Mindestlohn ist Equal Pay natürlich erst mal vom Tisch. Denn nun können sich alle Beteiligten (einschl. des DGB?) auf den Standpunkt stellen, Equal Pay sei wegen eines vorhandenen Mindestlohns tarifpolitisch nicht mehr durchsetzbar oder, wenn auf der ganz dreisten Schiene argumentiert würde, auch nicht mehr notwendig. Diese Logik wäre allerdings genau so schräg wie die Behauptung, Leiharbeit sei generell nicht prekär, da es doch Tarifverträge gibt. Die ganze "Gleiche Arbeit, gleiches Geld"-Debatte der IGM ist absurd und scheint doch eher in die Ecke des Populismus zu gehören.

Ein Mindestlohn, vor allem ein gesetzlich fixierter durch Aufnahme der Branche ins Entsendegesetz, ist der größte Feind des Equal Pay. Darum sind die Verbände der Leiharbeit auch so sehr dafür. Denn der Mindestlohn ist in jedem Falle so niedrig, oder möglicherweise sogar niedriger, wie die unterste Tarifstufe. Damit können sich die Leiharbeitsverbände weiterhin Hungerlohntarifverträge leisten und sich, nunmehr mit "gutem Gewissen", entspannt zurück lehnen.


Zuletzt geändert von berserk am 10.03.2010, 18:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Natürlich bin ich nicht hellauf begeistert aber der Wegfall des § 8.6 ist natürlich schon ein Erfolg.

Und ob nun 2,5% oder 3% (da gehts um 1-2 cent) ist eigentlich auch egal, das ändert nichts dran das die meisten ZAF zusätzlich Hartz-4 holen müssen.

Amüsant finde ich die Geschichte mit dem Mindestlohn.

Originalzitat eines Disponenten:

"Da haben sich die Gewerkschaften aber schön über den Tisch ziehen lassen, einen Mindestlohn wird es unter einer Regierung in der die FDP sitzt niemals geben. Zur Not spenden AMP & Co halt ein paar hunderttausend an die FDP"

Und ich glaube da hat er recht.

Trotzdem ist der Abschluß meiner Meinung nach akzeptabel, besonders wenn man sich den "ersten" Abschluß anschaut.


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 18:42 
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Natürlich bin ich nicht hellauf begeistert aber der Wegfall des § 8.6 ist natürlich schon ein Erfolg.

LOL

Der wäre mit Gerichtlicher hilfe sowieso gefallen!!! :evil:

Und ob nun 2,5% oder 3% (da gehts um 1-2 cent) ist eigentlich auch egal, das ändert nichts dran das die meisten ZAF zusätzlich Hartz-4 holen müssen.

Was denn,die auch???

Ich dachte immer nur die ZAN müssen sich das holen
um nicht zu verhungern oder unter einer Brücke ihrer
Wahl nächtigen zu müssen. :oops:
..Vorzugsweise natürlich in der nähe ihrer Entleihbude..
Ihr wisst schon...das leidige Thema Fahrgeld :P

Viele Grüße Micha


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 19:48 
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Hallo,

@berserk

Völlig richtig, die Kampagne "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" von der IGM und Ver.di wurde mit diesem Tarifabschluss des DGB an die Wand gefahren!

Mit diesem Tarifabschluss werden weiterhin Stammarbeitsplätze durch externe ZAF vernichtet und weiterhin LAN in prekären Beschäftigungsverhältnissen diskriminiert!
Ganz zu schweigen von den höheren Steuerngeldern über zukünftig 500 Mio. Euro/a für ergänzende Sozialleistungen, denn die Steuern, Gebühren und Abgaben werden auf Grund der neuen zusätzlichen Staatschulden für die Finanzkrise und der Schuldembrense im GG ab 2011wesentlich erhöht werden (wahrscheinlich wohl dann als erstes die Mehrwertsteuer).
Auf Grund der angedachten Hinzuverdienstgrenzen, wird dann dadurch die Zahl der "Aufstocker" in der Leiharbeit steigen.

Branchenzuschläge bzw. das "equal pay" ist damit bis Ende 2013 wieder vom Tisch!

Nun ja, gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn bis zum 01.05.2011, müssen 100 % aller Tarifverträge in das Arbeitnehmer-Entsengesetz aufgenommen werden, da sie ansonsten ab dem 01.05.2011 von ausländischen Unternehmen in D. mit ausländischen Mitarbeiter unterlaufen werden können und werden sie dann unterlaufen (wie z.B. auch die Tarifverträge der IGM in der Metallbranche), dann sind diese TV nicht mehr das Papier wert, auf dem sie stehen.
Ausländische Unternehmen (z.B. der Zuliefererbranche) werden dann die Preise so weit drücken, das andere Zulieferer mit höheren Preisen (Löhnen) in die Insolvenz gehen!
Werden die bisher organisierten Mitarbeiter gekündigt, werden die auch aus der GW austreten und für LAN ist dieser Tarifabschluss das beste Beispiel, nicht in eine DGB- oder CGB-GW einzutreten!

Klar ist auch. das der DGB wieder mal seine eigene Forderung von jetzt 8,50 Euro/Std. nicht eingehalten hat, wie bereits nach Mai 2006 in Bezug auf den DGB-Beschluss über TV mit mind. 7,50 Euro/Std.

Diese 7,50 Euro/Std. wurden im Mai 2006 festgelegt und kommen im Osten Ende 2013!

Klar ist auch, das damit der TV der IGM mit der Autovision GmbH eine Ende haben muss, da die Autovision GmbH eine 100%tige Tochter von VW ist und an VW intern überlässt.
Auch wenn ein paar LAN von der Autovision GmbH evtl. extern verliehen werden, dürfte die Überlassung von LAN der Autovision GmbH nur noch zum "equal treatment" stattfinden!

Zitat: "..."Damit ist es gelungen, 7,50 Euro als Mindestlohn zu etablieren und gute tarifvertragliche Standards zu setzen", kommentierte der Ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske das Ergebnis..."

.. aber erst 2013 im Osten, Herr Bsirske! Das ist lächerlich!

Zitat: "..Für IG-Metall-Chef Berthold Huber ist der Abschluss eine gute Grundlage, um Missbrauch in der Leiharbeit zu bekämpfen..."

Dann fangen Sie mal bei der Autovision GmbH an, Herr huber!

Zitat: "..In einer Zusatzklausel wurde geregelt, dass Zeitarbeit innerhalb eines Konzerns nicht mehr genutzt werden darf, um Löhne zu senken. "Damit gilt im Grundsatz für konzerninterne Leiharbeit die gleiche Bezahlung von Stammbelegschaften und Zeitarbeitern. Der Missbrauch der Zeitarbeit nach dem Modell Schlecker darf sich nicht wiederholen", erklärten Bsirske und Huber gemeinsam. .."

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 77,00.html

Genau das trifft auf die Autovision GmbH zu, was Herr Huber ja nun eigentlich am besten wissen sollte.

Mal sehen, wann dazu jetzt der TV mit der IGM geändert wird bzw. LAN von der Autovision GmbH bei dem Einsatz bei VW das "equal treatment" bekommen.

Gruß

Juergen1


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 20:19 
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Hallo Jürgen1,

lese Dir bitte Punkt 4 durch. Ich sehe das so: Bei der AutoVision bleibt alles beim alten, weil sie nämlich den BZA bisher nicht angewandt haben, sondern mit einem eigenem Tarifwerk nur "angelehnt" waren. Im Entgelt waren sie schon bisher 2,5% über dem BZA. Huber & Wetzel wissen das genau!

Zitat:
Verhandlungsergebnis
vom 08. März 2010
zwischen
dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA)
und
den DGB-Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit


Zwischen dem

Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA)

und

den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB (DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit)

• Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
• Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE)
• Industriegewerkschaft Metall (IG Metall)
• Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
• Gewerkschaft der Polizei (GdP)
• Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
• Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)

werden die nachstehenden Änderungen vereinbart und die bestehenden Ta-rifverträge fortgeschrieben:

1. Die Tarifentgelte werden wie folgt erhöht:
a) Das Entgelt in der Entgeltgruppe 1 West beträgt
• ab dem 01.07.2010 EUR 7,60,
• ab dem 01.05.2011 EUR 7,79,
• ab dem 01.11.2011 EUR 7,89 und
• ab dem 01.11.2012 EUR 8,19.

b) Das Entgelt in der Entgeltgruppe 1 Ost beträgt
• ab dem 01.07.2010 EUR 6,65,
• ab dem 01.05.2011 EUR 6,89,
• ab dem 01.11.2011 EUR 7,01 und
• ab dem 01.11.2012 EUR 7,50.

2. Die übrigen Tarifentgelte erhöhen sich nach Maßgabe der im Anhang be-findlichen Entgelttabellen.

3. § 8.6 Manteltarifvertrag BZA/DGB wird ab dem 01.07.2010 ersatzlos ge-strichen.

4. Zur Verhinderung missbräuchlicher Nutzung konzerninterner Arbeitneh-merüberlassung wird § 1.2 Manteltarifvertrag BZA/DGB um Satz 2 wie folgt ergänzt:

„Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile, die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn

a) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins Gewicht fallenden Maße
zuvor beim Kundenunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer
übernimmt und

b) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem ursprünglichen oder einem
vergleichbaren Arbeitsplatz im Kundenunternehmen eingesetzt werden
und

c) dadurch bestehende im Kundenunternehmen wirksame Entgelt-
tarifverträge zuungunsten der betroffenen Arbeitnehmer umgangen
werden.“

5. Entgelt- und Manteltarifvertrag verlängern sich und können mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31.10.2013 gekündigt werden.

6. Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass parallel zu diesem Verhandlungsergebnis ein Mindestlohntarifvertrag abgeschlossen wird, bei dem die Mindestlohnhöhen jeweils identisch sind mit den durch die-sen Tarifabschluss für die Entgeltgruppe 1 West und Ost festgelegten Be-trägen.

7. Dieses Verhandlungsergebnis ersetzt das Verhandlungsergebnis vom 26.01.2010.

8. Eine Erklärungsfrist wird ausdrücklich nicht vereinbart.


Berlin, den 08. März 2010

Für den
Bundesverband Zeitarbeit e.V.
Für die DGB-Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft


_________________
Thomas Bäumer

___________________
Reinhard Dombre



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 Betreff des Beitrags: Neoliberalismus in seiner reinsten Form
BeitragVerfasst: 10.03.2010, 21:01 
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Wie könnt ihr es wagen diesen herrvoragenden Tarifabschluss zu kritisieren ?

Wollt ihr etwa alle arbeitslos werden und in eine spätrömische Dekadenz verfallen ? Bewahre uns...

Wenn die Löhne steigen gibt es keine Arbeit mehr !
Sie müssen ganz niedrig sein !
Deswegen herrscht ja in Bangladesh auch Vollbeschäftigung und in Birma..und im Kongo...

Die Aktienkurse müssen schliesslich nach oben schnellen !
So wie hier:

http://nachrichten.finanztreff.de/news_news,awert,nachrichten,id,31671103,sektion,unternehmen.html

Und die Gewerkschaften in ein mafiöses Licht zu rücken ist mal völlig daneben !

Schliesslich steht doch auf wikipedia folgendes:

Die Gewerkschaften sind zumeist aus der europäischen Arbeiterbewegung hervorgegangen und setzen sich seit ihrem Bestehen für höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen, mehr Mitbestimmung, für Arbeitszeitverkürzungen und teilweise auch für weitergehende Gesellschaftsveränderung ein. Sie schließen als Verhandlungspartner von Arbeitgeberverbänden u. a. überbetriebliche Tarifverträge ab und führen dazu Lohnkämpfe, gegebenenfalls auch mit Hilfe von Streiks und Boykotts. Die Gewerkschaften versuchen, in Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, einen möglichst großen Teil der Unternehmensgewinne als Lohn und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an die Belegschaft zu verteilen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerkschaft

Also reisst euch mal zusammen und geht schaffen ihr faules Pack !
Denn Arbeit macht ..ähh ne sorry...Sozial ist was Arbeit schafft !

Übrigens...der Ball ist rund ! DAS wird man in Deutschland ja wohl nochmal sagen dürfen ! Alles andere wäre Sozialismus ! :wink:

Ich jedenfalls gehe gleich morgen zu meiner Leihbude und werde auf diese Lohnerhöhung per 01.07. verzichten. Ich habe nämlich keine Lust arbeitslos zu werden ! Und die armen Aktionäre erst...hoffentlich bekommen die von diesem spätrömischen Tarifabschluss nichts mit.

In diesem Sinne...frohes Schaffen :)


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 10.03.2010, 21:28 
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Zitat:
4. Zur Verhinderung missbräuchlicher Nutzung konzerninterner Arbeitneh-merüberlassung wird § 1.2 Manteltarifvertrag BZA/DGB um Satz 2 wie folgt ergänzt:

„Der Tarifvertrag findet keine Anwendung auf Zeitarbeitsunternehmen und -unternehmensteile, die mit dem Kundenunternehmen einen Konzern im Sinne des § 18 Aktiengesetz bilden, wenn

a) das Zeitarbeitsunternehmen in einem ins Gewicht fallenden Maße
zuvor beim Kundenunternehmen beschäftigte Arbeitnehmer
übernimmt und

b) die betroffenen Arbeitnehmer auf ihrem ursprünglichen oder einem
vergleichbaren Arbeitsplatz im Kundenunternehmen eingesetzt werden
und

c) dadurch bestehende im Kundenunternehmen wirksame Entgelt-
tarifverträge zuungunsten der betroffenen Arbeitnehmer umgangen
werden.“

Ach du große Güte. Wer hat sich diesen Unsinn denn ausgedacht und wie war sein Alkoholpegel zum Tatzeitpunkt?

Die Klausel hilft kein bisschen weiter, weil viel zu viele Umgehungsmöglichkeiten bestehen. Sie ist wohl eher als Animation zur Auslagerung zu verstehen.

Es ist einfach alles unglaublich...

Viele Grüße

D.F.


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BeitragVerfasst: 10.03.2010, 22:26 
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schlossermicha hat geschrieben:
Mit dem Tarifabschluss steigen die Mindestentgelte nach einem Stufenplan im Westen [...] zum 1. November 2011 um 1,74 Prozent [...].


In der Tabelle bei hundertprozentich sind das nur ca. 1,3 % ! ! ! Bzw. in E1 nur 1,28%.

http://www.hundertprozentich.de/images/ ... tgelte.pdf


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BeitragVerfasst: 11.03.2010, 07:53 
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Zitat

"Zur Erinnerung: Die Forderung der DGB-TG ist 8 % mehr Lohn. Das wären bei BZA in E1, West: 7.97 Euro. "

Der zusatz ÜBER 3 JAHRE , haben sie aber vergessen :oops:

Ich rege mich nicht mehr auf, um die betroffenen LAN´s kummert sich keine wirklich.
Alle wollen nur selbst gut aussehen,peinlich.

Naturlich die verantwortlichen für diese Forum versuchen es zumindest aber die sind klar ein minderheit und haben nicht wirklich einfluss an was der Spitze tut.

Man kann nur hoffen das LAN´s klagen so oft wie es noch geht um ein paar Euro´s in der Tasche zu kriegen, ab Juli ist "Business as usual "

Batman


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 Betreff des Beitrags: Detlef Wetzel (Zweiter Vorsitzender der IG Metal)
BeitragVerfasst: 11.03.2010, 09:43 
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Detlef Wetzel (Zweiter Vorsitzender der IG Metall): Leiharbeit muss dringend neu reguliert werden

Seit 2004 bestehendes System ist gescheitert und europarechtswidrig


Das System Leiharbeit ist gescheitert

Der „Fall Schlecker“ hat deutlich gemacht, welcher Missbrauch auf Grundlage bestehender gesetzlicher Regelungen möglich ist. Laut einer Studie des Instituts für Arbeit und Qualifikation (IAQ) ist diese von Schlecker betriebene konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung in 7 Prozent der Unternehmen mit einer betrieblichen Interessensvertretung gängige Praxis. Aber, es sind nicht nur diese krassen Fälle, die eine Neuregulierung der Leiharbeit erforderlich machen.

mehr dazu auf der Startseite von ZOOM:
http://www.igmetall-zoom.de/home-zoom-66.html

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Christian Iwanowski

Düsseldorf


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 11.03.2010, 09:55 
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Zitat:
(...) Die IG Metall führt ihre Kampagne „Gleiche Arbeit – gleiches Geld“ mit neuen Akzenten und erhöhten Anstrengungen fort. Wir werden das Thema aktiv und sichtbar in die Öffentlichkeit tragen, um für unsere Positionen zu werben, Verbündete zu gewinnen, den Missbrauch von Leiharbeit zu bekämpfen. (...)

:roll: Dann kannst Du ja Dein Banner "Gleiche Arbeit - gleiches Geld" wieder in Deine Signatur aufnehmen.

Zum restlichen Wetzel-Statement: Kluger Schachzug! Erst ohne Not ein Tarifwerk unterschreiben und danach Forderungen stellen - toll. Abgekürzt hätte er auch schreiben können, dass diesmal nicht die Christen sondern die Politik schuldig ist...


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 Betreff des Beitrags: mal ein bisschen innehalten
BeitragVerfasst: 11.03.2010, 10:33 
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Hallo @all,

nach dem Pressegespräch von Kollege Wetzel und seinem Papier für die Presse welches auf der Startseite von ZOOM seit gestern eingestellt ist wird für mich die ganze Angelegenheit etwas durchsichtiger.

1.
Wir sollten mal darüber diskutieren warum der Vorstand so vorgegangen ist. Verdächtigungen wie "wieder ganz schlimm" erklären gar nichts. Dass das Vorgehen anfangs überhaupt nicht nachvollziehbar war hat damit zu tun, dass es nach wie vor keine wirkliche Kommunikation zwischen ganz oben und ganz unten gibt. Man muss sich immer wieder alles Stück für Stück zusammenreimen.

Der Titel von Wetzels Papier, "Das System Leiharbeit ist gescheitert" nehme ich nicht als leeres Geschwätz sondern als Ankündigung an die Politik, dass die Regulierung der Leiharbeit politisch angegangen werden muss. Mit dem schnellen Abschluss des Entgelt-TV sowie dem Mindestlohn-TV Zeitarbeit ist die DGB-TG eine Vorleistung eingegangen. (Dieser Mindestlohn-TV endet übrigens 2013 ohne Nachwirkung und das wird bei der Freizügigkeit in der EU sich dann bemerkbar machen bei den ZAF und ihren Konkurrenten aus EU-Ost).

3.
Ob diese Rechnung mit der Vorleistung durch die DGB-TG aufgeht ist natürlich eine offene Frage. Die offenen Fragen ("Umsetzung von EU-Recht") sind im Wetzel-Papier unter den Punkten 1 -11 aufgelistet.

4.
Wenn es in dieser Richtung keine wesentlichen Änderungen gibt, wird zumindest in der IGM die Diskussion "Austritt aus der DGB-TG" losgehen.

5.
Wenn man so etwas ins Auge fasst sollte man aber schon wissen was sind die Alternativen?

Es kommt ja immer wieder die Diskussion auf eine neue Gewerkschaft zu gründen. Wer das will sollte nicht soviel darüber reden sondern anfangen.
Ich bin da selbstverständlich nicht dabei, mir reicht schon der Aufwand im beschränkten Rahmen unserer Verwaltungsstelle 20 LAN regelmässig auf einem Haufen zusammen zu bringen.

Unter: www.fr-online.de/in_und_ausland/wirtsch ... hritt.html

mal ein passender Kommentar aus der Frankfurter Rundschau.


Karl


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