Hallo Herr Fuhrmann,
sie haben völlig recht, jedoch betrifft das nicht nur die
3-4 Flächentarifverträge in der ANÜ, sondern
über 63.000 Tarifverträge in D., da nur
8 Branchen im AEntG stehen!
Wird das MiaG erstmalig so verabschidet, das die Grenze der Sittenwidrigkeit in Bezug auf Tariflöhne nicht unterschritten werden darf, wären damit immer noch Bruttolöhne unter 3 Euro/Std. in D. möglich!
In Bezug auf über 600 Tarifverträge mit Bruttolöhnen unter 6 Euro/Std.. könnten dann diese Bruttolöhne auf max. z.B.
4,80 Euro/Std. sinken (80 % von 6 Euro/Std.).
Ihr Szenario können Sie damit auf alle Arbeitnehmer in D. ausweiten, deren Branchen
nicht im AEntG stehen oder dessen Branchen nicht der Freizügigkeit unterliegen, also geschätzt auf
über 20 Mio. Arbeitnehmer.
So wie ich gehört habe (die Quelle möchte ich aber nicht nennen), besteht die Salamitaktik der CDU darin, einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Zeitarbeit quasi als
Ersatz zu einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, da LAN in fast jeder Branche eingesetzt werden können und das dann der unterste Maßstab wäre.
Die FDP will keinen Mindestlohn in der Zeitarbeit, sondern eine Schonfrist in Bezug auf das "equal treatment", die jedoch
viel zu lang ist.
Zitat: "..Lebrenz und Lesch konkretisieren die Vorschläge der FDP-Politiker und fordern, nach einer Einarbeitungszeit von
6 Monaten die Löhne zwischen geliehenen und fest angestellten Arbeitnehmern innerhalb eines Betriebes anzugleichen..."
http://www.liberale-arbeitnehmer-bb.de/ (Pressemeldung vom 20.08.2010)
Für 75 % der LAN würde sich damit jedoch nichts ändern!
Ich denke
nicht, das der Referentenentwurf zur Änderung des AÜG den Art. 2, 3 und 5 der EU-Richtlinie entspricht.
Gruß
Juergen1