Anfang des Jahres 2016 ist eine kleine Anfrage an die Regierung zur Zeitarbeit von den Grünen gestellt worden. Bei der Beantwortung wurde der 12. AÜG Bericht (2009-2012) der Bundesregierung um aktuelle Daten aus den Jahren 2013 - 2015 ergänzt.
Die Bundesagentur zählt ca. 21.826 Erlaubnisinhaber im Sinne des AÜGs. In den letzten sieben Jahren wurden über 24.000 Prüfungen durchgeführt. In 13.746 Fällen wurden Verstöße gegen Gesetze und Tarifverträge festgestellt.
Die fünf häufigsten Verstöße 2013 – 2015
1. Entgeltfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall wurde nicht
ordnungsgemäß gemäß den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetz geleistet.
2. Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen nicht korrekt geleistet.
3. Branchenzuschläge wurden nicht vergütet.
4. Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wurden
nicht bezahlt.
5. Eingruppierung der Leiharbeitskräfte entsprach nicht der im
Überlassungsvertrag beschriebenen Tätigkeit.
Die nicht korrekte Durchschnittsberechnung war mit Abstand "Spitzenreiter". Dies hat inzwischen die Prüfstelle der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG auf den Plan gerufen, die inzwischen bei Zeitarbeitsunternehmen die Durchschnittsberechnung der letzten 4 Jahre gemäß gesetzlichen Standards prüfen. Dabei werden die teilweise "tollen" Tarifvertraglichen Interpretationen (die den MA schlechter stellen) nicht beachtet, da das Gesetz vorschreibt, dass tarifliche Reglungen zum Nachteil der MA unwirksam sind. Wie es richtig zu berechnen ist, kann man hier nachlesen:
http://www.iq-z.de/wp-content/uploads/2 ... -Au-FE.pdfDie Prüfer der Rentenversicherung haben ein Tool an die Hand bekommen, mit dem schnell und Einfach die Richtigkeit der Durchschnittsberechnung für Urlaub und Krank beim BAP oder iGZ-Tarifvertrag überprüft werden kann.
Wer Interesse an dem Tool hat, bitte per PN an mich.
In diesem Sinne...
N.F.