Hallo RudolfTheR,
Zitat:
E2 8,74 bis 31.12.2013
9,07 ab 01.01.2014
9,39 ab 01.04.2014
9,61 ab 01. 06.2016
Das würde mich mal interessieren ob das bei mir auch greifen muss oder ob der Einstiegsstundenlohn immer bleibt.
Wie aus Deinen ersten Ausführungen zu entnehmen ist wirst Du im Arbeitsvertrag nach BZA (BAP) bezahlt. Selbstverständlich muss Deine ZAF gemäß dem TV BAP/DGB-TG jede tarifliche Anpassung weitergeben.
Sie kann falls Du eine freiwillige Zulage hast von sagen wir mal 1 oder 2 Euro hast diese gegenrechnen.
Falls Du Fahrgeld oder Aufwandsentschädigung erhältst darf das nicht angerechnet werden. Dies können sie nur streichen wenn es im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
Zitat:
Wir arbeiten in der IT-Branche, als Dienstleister für ein sehr großes bekannte deutsche
Bank
Das heißt wohl Du bist als LAN in einem Werkvertrag eingesetzt wenn ich das richtig interpretiere.
Zitat:
Betriebsrat gibt es hier leider nicht. Eine Rechtsschutz habe ich auch nicht. Ich hatte schon überlegt der Verdi beizutreten.
Bei Deinem Dienstleister gibt es sicher keinen BR aber bei der "bekannten deutschen Bank" wohl schon. Da könntest Du schon mal in deren Büro anklopfen. Das Thema Werkverträge und die Machenschaften in dieser Branche sind ja inzwischen im öffentlichen Fokus.
Wenn Du keinen Rechtsschutz hast solltest Du mit Deinem Beitritt zu Verdi nicht noch länger warten. Rechtsberatung bekommst Du vom 1. Tag Deiner Mitgliedschaft dort. Rechtsschutz erst nach dem 3. Monat.
Reihenfolge:
Erstmal bei verdi vorbeischauen.
Mitglied werden.
Rechtsberatung einholen.
Erkunden ob es bei der Bank einen BR gibt.
Karl