Die Lobbyisten der Abzocker können jubeln. Die Revision gegen das Urteil des LAG Berlin Brandenburg - 15 Sa 982/14 - ist vom Tisch.Das Verfahren wurde heute durch Vergleich vor dem BAG beendet. Da Vergleiche nicht veröffentlicht werden, kann über das WIE nur spekuliert werden.Meiner festen Überzeugung nach hat sich das Zeit- arbeitskartell dies mit Sicherheit "etwas" kosten lassen, daß weit über das hinausgeht, was die Klägerin und Revisionsbeklagte vor dem Arbeitsgericht zu ihren Gunsten erstrit- ten hat. Denn meiner Auffassung nach, hätte die Entscheidung des LAG BeBra der Revi- sion des 5. Senates standgehalten. Dem Kartell kam es nicht nur darauf an zu verhindern, dass die Entscheidung des LAG durch den 5.Senat bestätigt wurde, sondern insbesondere auch darauf,dass durch den Vergeich verhindert wird, dass die Entscheidung in Rechtskraft erwächst. Denn wenn es dem Kartell NUR darum gegangen wäre, ein BAG-Urteil zu verhindern,hätte die Revision nur zurückgezogen werden müssen. Damit aber wäre das Urteil des LAG Berlin Branden- burg in Rechtskraft erwachsen,was ja durch den Vergleich erfolgreich verhindert wurde. Das Kartell wird nun mit frischem Wind aus Erfurt und von den Gewerkschaften ungehin- dert, die Leiharbeiter weiterhin fröhlich mit dem Arbeitszeitkonto abzocken.
_________________ Die Leiharbeit ist eine Maschinerie, in die du als Schwein reingehst und als Wurst rauskommst
Wer montags lächelt, nimmt die richtigen Drogen.
Zuletzt geändert von challenger am 24.11.2016, 01:41, insgesamt 2-mal geändert.
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