19.12.2005 ZAF-Branchen-Info:
http://www.personalundwissen.de/news/sh ... ownews=626
Zitat:
"iGZ-DGB-Tarifvertrag: 14.12.2005:
Verhandlungsrunde ohne Ergebnis ! -
Entgelte 2005 wirken nach !
Die 4. Tarifrunde zwischen iGZ und DGB soll eine konstruktive Annährung der unterschiedlichen Vorstellungen gebracht haben; ein - auch nur vorläufiges - (Zwischen-)Ergebnis wurde offensichtlich jedoch nicht erzielt ! - Hier wirden die bisherigen Tarife 2005 nach ! - Am
17.01.2006 soll die nächste Tarifrunde stattfinden !"
Natürlich wirkt ein TV nach, jedoch wird hier nicht zwischen bereits beschäftigten und im Nachwirkungszeitraum eingestellte LAN unterschieden!
Und warum war es am 14.12.2005 die 4. Tarifrunde?
Zitat unter
http://www.g-bauer.de/upload/Datei_Uplo ... 051218.pdf
"...Diese 4. Tarifrunde soll - so die Meldung der iGZ - eine
konstruktive Annährung der unterschiedlichen Vorstellungen
gebracht haben; ein – auch nur vorläufiges -
(Zwischen-)Ergebnis, wie z.B. zwischen BZA und DGB
wurde jedoch
nicht direkt erzielt, sondern allenfalls
dadurch, dass der bisherige Entgelttarif 2005 zunächst
nachwirkt, d.h. für die Anwender des iGZ-Tarifvertragswerkes
weiter gilt, bis ein neuer Entgelttarifvertrag
zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart ist.
Dies könnte – was aber eher
unwahrscheinlich scheint –
bei der 5. Tarifrunde am 17.01.2006 erfolgen.
Unwahrscheinlich wohl deshalb, da die langen und
schwierigen Tarifverhandlungen vermuten lassen, dass
hier bereits über den zum
30.06.2006 erstmals kündbaren
Entgeltrahmentarifvertrag und Manteltarifvertrag mit verhandelt
wird.
Das macht die noch ausstehende Tarifrunde erst richtig
spannend, da abzuwarten bleibt, ob und inwieweit dieses
erste Tarifvertragswerk des iGZ durch ein neues,
grundlegend geändertes und aus der Erfahrung von zwei
Jahren Tarifanwendung sicherlich verbessertes Tarifvertragswerk
entsteht..."
Spannend wird es in Bezug auf die Nachwirkung des Entgelt-TV`s für LAN, die ab dem 01.01.2006 in ZAF eingestellt werden, die den IGZ-TV anwenden!
Zitat zum BZA-TV:
"..Bundesverband Zeitarbeit, Personaldienstleistungen e.V.) und den
DGB-Gewerkschaften eine festgeschriebene Tariferhöhung
für 2006 und 2007 um jeweils 2,5 % und
keine Kündigungsmöglichkeit vor
Ende 2007 vorsieht, wurden am vergangenen Freitag von den Tarifvertragsparteien eine vorübergehende Aussetzung der Tariferhöhungen vereinbart.
Damit ist die tarifvertraglich vorgesehene Entgelterhöhung
für 2006 um 2,5 % für Ost und West sowie die
Entgeltdifferenzierung Ost von 13,5 % auf 10,5 % bis zum
01. April 2006 gestoppt zunächst gestoppt;
über die
tarifvertraglich zu verhandeln vereinbarte
„Branchenzuschläge“ ist derzeit anscheinend überhaupt
keine Rede.
Diesen Schritt der DGB-Gewerkschaften in
nicht
erforderliche Tarifverhandlungen und dem vorläufigen
Stopp der bereits vereinbarten Tariferhöhung muss
man sicherlich als für die Branche
bedeutendes Signal
sehen !
Denn wer
verhandelt, obwohl er
nicht müsste und dann
sogar – wenn auch nur vorläufig für 3 Monate – von der
bereits feststehenden Tariferhöhung zu seinen
ungunsten
abweicht, der zeigt
offenkundig seinen Verhandlungswillen
zugunsten des Position der
Gegenseite !.."
Es ist ein bedeutendes Signal für Gewerkschafter, warum in den letzten 10 Jahren 40 % der Mitglieder die GW verlassen haben und warum viele AN keinen Sinn in den Beitritt in einer Gewerkschaft sehen!
Alle Bemühungen von Zoom macht hier die
DGB-Tarifkommission mit einem Schlag
zunichte, denn wer soll schon in Gewerkschaften gehen, die
zuungunsten der LAN handeln, obwohl der geltende TV noch
2 Jahre gültig ist und
keine Verhandlungen
notwendig sind?
IG Metall-Info unter
http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID ... w_5099.htm
"BZA - Einkommen
Die DGB-Tarifgemeinschaft hat sich mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) am 16. Dezember 2005 geeinigt: Die zum 1. Januar 2006 vorgesehene Anhebung der Entgelte um 2,5 Prozent wird auf den 1. April 2006
verschoben. Die Verringerung des Ost-Abschlags von 13,5 auf 10,5 Prozent wird ebenfalls auf den 1. April 2006
verschoben.
Ursprünglich wollten die Arbeitgeber den Ost-Abschlag auf 15 Prozent erhöhen statt senken, die einsatzbezogenen Zulagen abschaffen und eine neue Eingangsstufe mit einem Stundenlohn von 6,50 € für die ersten 6 Monate einführen. Die DGB-Gewerkschaften wollen die Zeit
bis April 2006 jetzt nutzen,
damit es eine politische Initiative gegen die Abwärtsspirale bei den Zeitarbeits-Entgelten gibt.
Die DGB-Gewerkschaften hatten am 22. Dezember 2004 mit dem BZA vereinbart, dass die Ost-Entgelte 2005 um 13,5 Prozent und 2006 um 10,5 Prozent unter dem West-Niveau liegen können.
Alle Beschäftigten (also in Ost und West) erhalten ab dem 7. Beschäftigungsmonat einen Anspruch auf 13,30 € monatlich für betriebliche Altersversorgung - das gilt erstmals ab 1. Juli 2005. Der Arbeitgeber muss einen Durchführungsweg anbieten: Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung.
IGZ - Einkommen
Die Tarifverhandlungen am 14. Dezember 2005 blieben
ergebnislos. Die Interessensgemeinschaft Zeitarbeit (IGZ) rückte zwar von ihrer Forderung ab, die Entgelte abzusenken.
Sie brachte aber die Einführung einer Einstiegsgruppe unterhalb der geltenden Tarife ins Spiel, die für Beschäftigte gelten soll, die zuvor arbeitslos gewesen sind. Die DGB-Tarifgemeinschaft hat deutlich gemacht, dass sie eine
Absenkung der Einkommen für den
falschen Weg hält.
Die Verhandlungen werden am 18. Januar 2006 fortgesetzt.
Am 17. Februar 2005 hatte sich die DGB-Tarifgemeinschaft mit der IGZ auf folgendes Ergebnis geeinigt:
Ab 1. März 2005 erhöhen sich die Tarife in der Eingangsstufe (ES) um 2,2 Prozent und in der Hauptstufe (HS) um 0,4 Prozent. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kommt die Tariferhöhung am 1. Juli 2005.
Die Entgelte in der Zusatzstufe (ZS) bleiben gleich, denn diese Entgeltstufe soll es künftig nicht mehr geben. Lediglich Beschäftigte, die bis 1. März 2005 ein Anrecht auf die Zusatzstufe erworben haben, behalten diesen tariflichen Anspruch.
Laufzeit: bis 31. Dezember 2005."
Zitat:
"Die Interessensgemeinschaft Zeitarbeit (IGZ) rückte zwar von ihrer Forderung ab, die Entgelte abzusenken. Sie brachte aber die Einführung einer Einstiegsgruppe unterhalb der geltenden Tarife ins Spiel, die für Beschäftigte gelten soll, die zuvor arbeitslos gewesen sind."
Warum rückt dann die IGZ vor einer Lohnabsenkung ab?
Laut Info der Bundesagentur für Arbeit waren
über 60 % der LAN vor der Beschäftigung als LAN
arbeitslos!
Zitat:
"Die DGB-Gewerkschaften wollen die Zeit bis April 2006 jetzt nutzen, damit es eine politische Initiative gegen die Abwärtsspirale bei den Zeitarbeits-Entgelten gibt."
Und daher sollen LAN für 3 Monate (und mehr?) auf ihre bereits vereinbarten Tariferhöhungen verzichten, die überhaupt zu verhandeln waren?
Zitat des DGB unter
http://www.dgb.de/themen/tarifpolitik/m ... index_html :
"..Dabei sollte die Untergrenze bei
7,50 Euro/Std. liegen, das sind umgerechnet
1200 Euro Monatslohn."
Zitat des DGB unter
http://www.dgb.de/themen/tarifpolitik/m ... hn_fragen/ :
"..Rund
2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland beziehen sogeanannte
Armutslöhne, das heißt, sie erhalten für ihre Arbeit
weniger als 50 Prozent des durchschnittlichen Buttoeinkommens (2003 betrug der durchschnittliche Bruttoverdienst 2.884 Euro, die Hälfte davon sind
1.442 Euro). Dabei handelt es sich keinesfalls nur um unqualifizierte Beschäftigte.
Über 60 Prozent haben eine
abgeschlossene Berufsausbildung..."
Laut DGB würden dann diese
2,5 Mio. AN, zu denen auch viele LAN zählen,
auch in Zukunft für eine Vollzeittätigkeit
einen nicht-existenzsichernden Armutslohn bekommen, denn ein Bruttolohn von umgerecht rund
1200 Euro liegt nun einmal um
242 Euro Monat
unterhalb der Armutsgrenze aus dem Jahr 2003!
Zitat aus dem Urteil des Arbeitsgericht Bremen vom 30.08.2000:
"..2.2.5. Bei der Auslegung der zivilrechtlichen Generalklauseln ist überdies zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des
BVerfG die
Gerichte als Teil der Staatsgewalt gehalten sind,
auch dem internationalem Recht innerstaatliche Geltung zu verschaffen (BVerfG NJW 82, 817) und
die Bundesrepublik Deutschland sich international zum Schutz vor Niedriglöhnen verpflichtet hat. So beinhaltet Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta
das Recht auf ein
Entgelt, das
ausreicht,
um Arbeitnehmer und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. In der Spruchpraxis des
Sachverständigenausschusses beim Europarat wird
das angemessene (Mindest)Entgelt mit 68% des nationalen Durchschnittslohns taxiert (Peter, ArbuR 99, 289, 294).
Die Bundesrepublik hat sich bereits 1964 zu den Inhalten der ESC bekannt (BGBl. 1964 II,1261)....."
2.884 Euro (Durchschnitslohn 2003) * 0,68 = 1961,12 Euro : 152 Std./Monat =
12,90 Euro/Std. (entspricht in etwa dem damaligen Bau-Mindestlohn).
Umso niedriger tariflich oder gesetzliche Mindestlöhne sind, umso mehr ergänzende staatliche Leistungen müssen dann über Steuern von der Masse der AN, Arbeitslosen und Rentner finanziert werden, da diese zu über 75 % den Stat finanzieren:
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID ... 32124.html
Da fast 8 Mio. AN einen Niedriglohn in Deutschland erhalten, obwohl sich die Bundesrepublik Deutschland international zum Schutz vor Niedriglöhnen verpflichtet hat, werden die Zahlungen für die ergänzenden staatlichen Leistungen immer höher, da z.B. die Energiepreise ohne Ende steigen!
Das wird Mio. von Niedriglöhnern in den Zwang der ergänzenden staatlichen Leistungen zwingen, wenn es nicht einen existenzsichernden Mindestlohn gibt!
Da von der Masse der Bevölkerung schon
über 75 % der Steuern gezahlt werden, mit der dementsprechenden Wirkung auf dem Konsum, fragt sich, wer die dann immer höheren ergänzenden staatlichen Sozialeistungen finanzieren soll!
Gruß
Jürgen