ZeitarbeiterInnen - Ohne Organisation Machtlos

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 Betreff des Beitrags: Tarifverhandlungen 2005 / 2006
BeitragVerfasst: 20.12.2005, 22:11 
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Hallo Kolleginnen und Kollegen und@all,


So läuft die Tarifrunde in der Branche Zeitarbeit

23.11. Tarifinfo der IGM zu BZA und IGZ http://www.igmetall-zoom.de/11/Tarifinf ... %20BZA.pdf

14.12. Verhandlung zwischen IGZ und DGB-TG

15.12. ZAF-Branchen-Info: http://www.es-zeitarbeit.de/download/05 ... arbeit.pdf

16.12. ZAF-Branchen-Info: http://www.personalorder.de/index.php?s ... rt_id=9097

16.12. ZAF-Branchen-Info: http://www.info-zeitarbeit.de/News309.htm

16.12. Verhandlung zwischen BZA und DGB-TG

16.12. ZAF-Branchen-Info: http://www.personalundwissen.de/news/sh ... ownews=625

17.12. DGB-TG-Info: keine

18.12. DGB-TG-Info: keine

19.12. DGB-TG-Info: keine

20.12. DGB-TG-Info: keine

21.12. DGB-TG-Info: ?

Frage :

Sollen die aktiven Gew. den LAN auf ihre Fragen antworten:
"Ich habe keine Ahnung?"

Kann mir mal irgendjemand hier im Forum erklären was das soll?

Gruß
Karl


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 21.12.2005, 00:25 
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Registriert: 23.02.2005, 17:52
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19.12.2005 ZAF-Branchen-Info:
http://www.personalundwissen.de/news/sh ... ownews=626

Zitat:

"iGZ-DGB-Tarifvertrag: 14.12.2005:
Verhandlungsrunde ohne Ergebnis ! - Entgelte 2005 wirken nach !
Die 4. Tarifrunde zwischen iGZ und DGB soll eine konstruktive Annährung der unterschiedlichen Vorstellungen gebracht haben; ein - auch nur vorläufiges - (Zwischen-)Ergebnis wurde offensichtlich jedoch nicht erzielt ! - Hier wirden die bisherigen Tarife 2005 nach ! - Am 17.01.2006 soll die nächste Tarifrunde stattfinden !"

Natürlich wirkt ein TV nach, jedoch wird hier nicht zwischen bereits beschäftigten und im Nachwirkungszeitraum eingestellte LAN unterschieden!

Und warum war es am 14.12.2005 die 4. Tarifrunde?

Zitat unter
http://www.g-bauer.de/upload/Datei_Uplo ... 051218.pdf

"...Diese 4. Tarifrunde soll - so die Meldung der iGZ - eine
konstruktive Annährung der unterschiedlichen Vorstellungen
gebracht haben; ein – auch nur vorläufiges -
(Zwischen-)Ergebnis, wie z.B. zwischen BZA und DGB
wurde jedoch nicht direkt erzielt, sondern allenfalls
dadurch, dass der bisherige Entgelttarif 2005 zunächst
nachwirkt, d.h. für die Anwender des iGZ-Tarifvertragswerkes
weiter gilt, bis ein neuer Entgelttarifvertrag
zwischen den Tarifvertragsparteien vereinbart ist.
Dies könnte – was aber eher unwahrscheinlich scheint –
bei der 5. Tarifrunde am 17.01.2006 erfolgen.

Unwahrscheinlich wohl deshalb, da die langen und
schwierigen Tarifverhandlungen vermuten lassen, dass
hier bereits über den zum 30.06.2006 erstmals kündbaren
Entgeltrahmentarifvertrag und Manteltarifvertrag mit verhandelt
wird.


Das macht die noch ausstehende Tarifrunde erst richtig
spannend, da abzuwarten bleibt, ob und inwieweit dieses
erste Tarifvertragswerk des iGZ durch ein neues,
grundlegend geändertes und aus der Erfahrung von zwei
Jahren Tarifanwendung sicherlich verbessertes Tarifvertragswerk
entsteht..."

Spannend wird es in Bezug auf die Nachwirkung des Entgelt-TV`s für LAN, die ab dem 01.01.2006 in ZAF eingestellt werden, die den IGZ-TV anwenden!

Zitat zum BZA-TV:

"..Bundesverband Zeitarbeit, Personaldienstleistungen e.V.) und den
DGB-Gewerkschaften eine festgeschriebene Tariferhöhung
für 2006 und 2007 um jeweils 2,5 % und keine Kündigungsmöglichkeit vor Ende 2007 vorsieht, wurden am vergangenen Freitag von den Tarifvertragsparteien eine vorübergehende Aussetzung der Tariferhöhungen vereinbart.

Damit ist die tarifvertraglich vorgesehene Entgelterhöhung
für 2006 um 2,5 % für Ost und West sowie die
Entgeltdifferenzierung Ost von 13,5 % auf 10,5 % bis zum
01. April 2006 gestoppt zunächst gestoppt; über die
tarifvertraglich zu verhandeln vereinbarte
„Branchenzuschläge“ ist derzeit anscheinend überhaupt
keine Rede.


Diesen Schritt der DGB-Gewerkschaften in nicht
erforderliche Tarifverhandlungen
und dem vorläufigen
Stopp der bereits vereinbarten Tariferhöhung muss
man sicherlich als für die Branche bedeutendes Signal
sehen
!

Denn wer verhandelt, obwohl er nicht müsste und dann
sogar – wenn auch nur vorläufig für 3 Monate – von der
bereits feststehenden Tariferhöhung zu seinen ungunsten
abweicht
, der zeigt offenkundig seinen Verhandlungswillen
zugunsten des Position der Gegenseite !.."

Es ist ein bedeutendes Signal für Gewerkschafter, warum in den letzten 10 Jahren 40 % der Mitglieder die GW verlassen haben und warum viele AN keinen Sinn in den Beitritt in einer Gewerkschaft sehen!

Alle Bemühungen von Zoom macht hier die DGB-Tarifkommission mit einem Schlag zunichte, denn wer soll schon in Gewerkschaften gehen, die zuungunsten der LAN handeln, obwohl der geltende TV noch 2 Jahre gültig ist und keine Verhandlungen notwendig sind?

IG Metall-Info unter
http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID ... w_5099.htm

"BZA - Einkommen

Die DGB-Tarifgemeinschaft hat sich mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) am 16. Dezember 2005 geeinigt: Die zum 1. Januar 2006 vorgesehene Anhebung der Entgelte um 2,5 Prozent wird auf den 1. April 2006 verschoben. Die Verringerung des Ost-Abschlags von 13,5 auf 10,5 Prozent wird ebenfalls auf den 1. April 2006 verschoben.

Ursprünglich wollten die Arbeitgeber den Ost-Abschlag auf 15 Prozent erhöhen statt senken, die einsatzbezogenen Zulagen abschaffen und eine neue Eingangsstufe mit einem Stundenlohn von 6,50 € für die ersten 6 Monate einführen. Die DGB-Gewerkschaften wollen die Zeit bis April 2006 jetzt nutzen, damit es eine politische Initiative gegen die Abwärtsspirale bei den Zeitarbeits-Entgelten gibt.

Die DGB-Gewerkschaften hatten am 22. Dezember 2004 mit dem BZA vereinbart, dass die Ost-Entgelte 2005 um 13,5 Prozent und 2006 um 10,5 Prozent unter dem West-Niveau liegen können.
Alle Beschäftigten (also in Ost und West) erhalten ab dem 7. Beschäftigungsmonat einen Anspruch auf 13,30 € monatlich für betriebliche Altersversorgung - das gilt erstmals ab 1. Juli 2005. Der Arbeitgeber muss einen Durchführungsweg anbieten: Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung.

IGZ - Einkommen

Die Tarifverhandlungen am 14. Dezember 2005 blieben ergebnislos. Die Interessensgemeinschaft Zeitarbeit (IGZ) rückte zwar von ihrer Forderung ab, die Entgelte abzusenken. Sie brachte aber die Einführung einer Einstiegsgruppe unterhalb der geltenden Tarife ins Spiel, die für Beschäftigte gelten soll, die zuvor arbeitslos gewesen sind. Die DGB-Tarifgemeinschaft hat deutlich gemacht, dass sie eine Absenkung der Einkommen für den falschen Weg hält.

Die Verhandlungen werden am 18. Januar 2006 fortgesetzt.

Am 17. Februar 2005 hatte sich die DGB-Tarifgemeinschaft mit der IGZ auf folgendes Ergebnis geeinigt:
Ab 1. März 2005 erhöhen sich die Tarife in der Eingangsstufe (ES) um 2,2 Prozent und in der Hauptstufe (HS) um 0,4 Prozent. In Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen kommt die Tariferhöhung am 1. Juli 2005.
Die Entgelte in der Zusatzstufe (ZS) bleiben gleich, denn diese Entgeltstufe soll es künftig nicht mehr geben. Lediglich Beschäftigte, die bis 1. März 2005 ein Anrecht auf die Zusatzstufe erworben haben, behalten diesen tariflichen Anspruch.
Laufzeit: bis 31. Dezember 2005."

Zitat:
"Die Interessensgemeinschaft Zeitarbeit (IGZ) rückte zwar von ihrer Forderung ab, die Entgelte abzusenken. Sie brachte aber die Einführung einer Einstiegsgruppe unterhalb der geltenden Tarife ins Spiel, die für Beschäftigte gelten soll, die zuvor arbeitslos gewesen sind."

Warum rückt dann die IGZ vor einer Lohnabsenkung ab?
Laut Info der Bundesagentur für Arbeit waren über 60 % der LAN vor der Beschäftigung als LAN arbeitslos!

Zitat:
"Die DGB-Gewerkschaften wollen die Zeit bis April 2006 jetzt nutzen, damit es eine politische Initiative gegen die Abwärtsspirale bei den Zeitarbeits-Entgelten gibt."

Und daher sollen LAN für 3 Monate (und mehr?) auf ihre bereits vereinbarten Tariferhöhungen verzichten, die überhaupt zu verhandeln waren?

Zitat des DGB unter
http://www.dgb.de/themen/tarifpolitik/m ... index_html :

"..Dabei sollte die Untergrenze bei 7,50 Euro/Std. liegen, das sind umgerechnet 1200 Euro Monatslohn."

Zitat des DGB unter
http://www.dgb.de/themen/tarifpolitik/m ... hn_fragen/ :

"..Rund 2,5 Millionen Vollzeitbeschäftigte in Deutschland beziehen sogeanannte Armutslöhne, das heißt, sie erhalten für ihre Arbeit weniger als 50 Prozent des durchschnittlichen Buttoeinkommens (2003 betrug der durchschnittliche Bruttoverdienst 2.884 Euro, die Hälfte davon sind 1.442 Euro). Dabei handelt es sich keinesfalls nur um unqualifizierte Beschäftigte. Über 60 Prozent haben eine abgeschlossene Berufsausbildung..."

Laut DGB würden dann diese 2,5 Mio. AN, zu denen auch viele LAN zählen, auch in Zukunft für eine Vollzeittätigkeit einen nicht-existenzsichernden Armutslohn bekommen, denn ein Bruttolohn von umgerecht rund 1200 Euro liegt nun einmal um 242 Euro Monat unterhalb der Armutsgrenze aus dem Jahr 2003!

Zitat aus dem Urteil des Arbeitsgericht Bremen vom 30.08.2000:

"..2.2.5. Bei der Auslegung der zivilrechtlichen Generalklauseln ist überdies zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des BVerfG die Gerichte als Teil der Staatsgewalt gehalten sind, auch dem internationalem Recht innerstaatliche Geltung zu verschaffen (BVerfG NJW 82, 817) und die Bundesrepublik Deutschland sich international zum Schutz vor Niedriglöhnen verpflichtet hat. So beinhaltet Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta das Recht auf ein Entgelt, das ausreicht, um Arbeitnehmer und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. In der Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses beim Europarat wird das angemessene (Mindest)Entgelt mit 68% des nationalen Durchschnittslohns taxiert (Peter, ArbuR 99, 289, 294). Die Bundesrepublik hat sich bereits 1964 zu den Inhalten der ESC bekannt (BGBl. 1964 II,1261)....."

2.884 Euro (Durchschnitslohn 2003) * 0,68 = 1961,12 Euro : 152 Std./Monat = 12,90 Euro/Std. (entspricht in etwa dem damaligen Bau-Mindestlohn).

Umso niedriger tariflich oder gesetzliche Mindestlöhne sind, umso mehr ergänzende staatliche Leistungen müssen dann über Steuern von der Masse der AN, Arbeitslosen und Rentner finanziert werden, da diese zu über 75 % den Stat finanzieren:
http://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/SID ... 32124.html

Da fast 8 Mio. AN einen Niedriglohn in Deutschland erhalten, obwohl sich die Bundesrepublik Deutschland international zum Schutz vor Niedriglöhnen verpflichtet hat, werden die Zahlungen für die ergänzenden staatlichen Leistungen immer höher, da z.B. die Energiepreise ohne Ende steigen!
Das wird Mio. von Niedriglöhnern in den Zwang der ergänzenden staatlichen Leistungen zwingen, wenn es nicht einen existenzsichernden Mindestlohn gibt!

Da von der Masse der Bevölkerung schon über 75 % der Steuern gezahlt werden, mit der dementsprechenden Wirkung auf dem Konsum, fragt sich, wer die dann immer höheren ergänzenden staatlichen Sozialeistungen finanzieren soll!

Gruß

Jürgen


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 21.12.2005, 19:31 
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Registriert: 12.03.2005, 17:40
Beiträge: 19
Zitat aus dem Urteil des Arbeitsgericht Bremen vom 30.08.2000:

"..2.2.5. Bei der Auslegung der zivilrechtlichen Generalklauseln ist überdies zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des BVerfG die Gerichte als Teil der Staatsgewalt gehalten sind, auch dem internationalem Recht innerstaatliche Geltung zu verschaffen (BVerfG NJW 82, 817) und die Bundesrepublik Deutschland sich international zum Schutz vor Niedriglöhnen verpflichtet hat. So beinhaltet Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta das Recht auf ein Entgelt, das ausreicht, um Arbeitnehmer und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. In der Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses beim Europarat wird das angemessene (Mindest)Entgelt mit 68% des nationalen Durchschnittslohns taxiert (Peter, ArbuR 99, 289, 294). Die Bundesrepublik hat sich bereits 1964 zu den Inhalten der ESC bekannt (BGBl. 1964 II,1261)....."

2.884 Euro (Durchschnitslohn 2003) * 0,68 = 1961,12 Euro : 152 Std./Monat = 12,90 Euro/Std. (entspricht in etwa dem damaligen Bau-Mindestlohn). "

stellt sich mir die frage,wenn es so einen mindestlohn gäbe,dann hätte man ja wieder einen neuen schnitt,also.wie ist denn das wohl gemeint?!?!
oder würde das einmal gerechnet und dann jedes jahr irgendwie angepasst?!
schön ist aber ,das dieses urteil aus dem jahr 2000 ist und die lage seitdem wesentlich schlechter ist.interessiert also keinen hier.klagt denn da niemand?!
im falle zeitarbeit sieht man aber sehr schön das die gewerkschaft nix auf die reihe bekommt.bei der politik dick auf die tarifautonomie beharren und dann nix aushandeln.ich hörs schon wieder "...in der momentanen lage war nicht mehr rauszuholen..."
also kann man dann bald für 3,50 losmachen,als facharbeiter...

ich frage mich auch warum ich noch in der gewerkschaft bin...


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 Betreff des Beitrags: ...dolle Infos aus der Tarifkommission
BeitragVerfasst: 21.12.2005, 21:25 
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Hallo Jürgen, hallo metalmaster,

irgendwie passt es, weder hier im Forum oder gar bei den LAN gibt es
ein besonderes Interesse für das was sich bei den Tarifverhandlungen
abspielt.

Jürgen, dank Deines links zur homepage der IGM, weiß ich jetzt, dass die DGB-TG entgegen meiner Behauptung doch eine Info herausgegeben hat.

Schaun wir uns doch mal an, was da drin steht:

Ich konzentriere mich auf meiner Meinung nach zwei wesentliche Zitate:

"... Die zum 1. Januar 2006 vorgesehene Anhebung der Entgelte um 2,5 Prozent wird auf den 1. April 2006 verschoben..."

und

"...Die DGB-Gewerkschaften wollen die Zeit bis April 2006 jetzt nutzen, damit es eine politische Initiative gegen die Abwärtsspirale bei den Zeitarbeits-Entgelten gibt...."

Im ersten Zitat ist eine zeitliche Begrenzung angegeben aber es
geht daraus nicht eindeutig hervor was man unter Verschiebung versteht.

1. Hat dies nun aufschiebende Wirkung, die bei Scheitern der politischen
Initiative, rückwirkend wieder die Erhöhung der tariflich zustehenden
2,5%-Erhöhung bedeutet?

2. Wenn die politische Initiative in Gang kommt, dann ist weder der Zeit-
punkt z.B: 1.April (nicht als Scherz gemeint) noch das Ergebnis nämlich die Höhe eines allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags in der
Branche Zeitarbeit geklärt.

3. Wenn bis zum Ende des Verschiebungstermins die Initiative in Gang gekommen ist wird dann der Termin der Erhöhung wieder verschoben?

4. Ich verstehe das Angebot der DGB-TG an BZA und IGZ als einen Versuch die Entwicklung der Billiglöhne zu Hungerlöhnen
einzudämmen.

5. Was ich aber bei der DGB-TG nicht verstehe:
Glauben die KollegInnen in der Verhandlungskommission wirklich wir könnten zu einem auch nur "akzeptablen" Ergebnis kommen, wenn sie
ständig nur hinter verschlossenen Türen verhandeln und nur solch
magere Informationen herausgeben?

Ich frage mich: Hat sich in der DGB-TG-Verhandlungskommission mal
irgendjemand den Gedanken gemacht wie ihre fast nicht vorhandenen
Informationen von unsereinem unter die LAN in den Entleihbetrieben
gebracht werden sollen ?

Oder haben die kein Interesse daran?

6. Interessiert diese Tarifrunde (von der ZAF-Branche abgesehen)
überhaupt jemand ?


Gruß
Karl


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 22.12.2005, 00:47 
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Hallo Karl,

ich betrachte das jetzige Zwischenergebnis in Bezug auf die Verhandlungen zu den Branchenzuschläge sehr kritisch, da
1. von den zu verhandelnden Branchenzuschlägen absolut nichts zu lesen ist und
2. die DGB-TG zu ungunsten der LAN über die Tariflöhne (und nicht über die zusätzlichen Branchenzuschläge!) verhandelt, obwohl für die DGB-TG und den BZA der Entgelt-TV BZA bis zum 31.12.2007 bindend sein müsste und der TV nicht gekündigt ist.

Zitat des DGB unter
http://www.dgb.de/themen/tarifpolitik/tarifsystem

".. Wie entstehen Tarifverträge?

Am Anfang steht die fristgerechte Kündigung des laufenden Tarifvertrages.......
Die Gewerkschaften können während der Verhandlungen zu kurzen, befristeten Arbeitsniederlegungen (Warnstreiks) aufrufen. Nach Ablauf der Friedenspflicht sind auch reguläre streiks möglich..."

Der laufende Entgelt-TV BZA kann (darf) aber erst mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum 31.12.2007 von einen der Tarifpartner gekündigt werden!

Insofern stellt sich für mich die Frage, ob die jetzigen Verhandlungen mit dem BZA über die Tariflöhne des Entgelt-TV BZA überhaupt rechtens sind, da der laufende Entgelt-TV nicht gekündigt wurde und somit normalerweise die Vorausetzung für Verhandlungen über die Tarifentgelte nicht gegeben ist, oder?

Können und dürfen bereits vereinbarte TV`s während der Laufzeit einfach geändert werden, ohne den TV vorher fristgerecht zu kündigen?
Bitte stell diese Frage mal an die DGB-TG.
Rechtsgrundlage?

Die Verhandlungen über die Branchenzuschläge sind für mich ok, da es der Entgelt-TV so vorgesehen hat (wenn auch mit 1 Jahr Verzögerung) und die Branchenzuschläge ausserhalb des Entgelt-TV`s mit einem Zusatz-TV vereinbart werden können.

Fragen über Fragen, auf die es keine Antwort gibt.

Zu 2.
Ich denke, damit sind die Aktionen im Februar zur EU-Dienstleistungsrichtlinie gemeint.
Die Höhe eines evtl. allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestlohn in der ZA-Branche ist mit der genannten Höhe eines gesetzlichen Mindestlohn (7,50 Euro/Std. bzw. 1200 Euro/Monat) durch den DGB bereits angedeutet, da ein gesetzlicher Mindestlohn ja an unterster Stelle stehen muss.

Da weder in BZA- und IGZ-Unternehmen, noch in AMP-Unternehmen mind 50 % der LAN beschäftigt werden (siehe TVG), muss der Minister entscheiden, welcher ZA-TV als allgemeinverbindlich erklärt werden könnte.

zu 4.
Das sehe ich nicht so, da der laufende Entgelt-TV BZA bis zum 31.12.2007 gültig ist und erst 6 Monate vor diesem Termin gekündigt werden kann (darf)!
Zitat:
"..Denn wer verhandelt, obwohl er nicht müsste und dann
sogar – wenn auch nur vorläufig für 3 Monate – von der
bereits feststehenden Tariferhöhung zu seinen ungunsten
abweicht, der zeigt offenkundig seinen Verhandlungswillen
zugunsten des Position der Gegenseite
!.."

Was haben aber organisierte LAN davon, wenn ihre Tarifführer zu ihren ungunsten entscheiden, obwohl die Verhandlungen über die Tarifentgelte überhaupt nicht nötig sind, da der geltende Entgelt-TV BZA noch 2 Jahre gilt?

Übernehmen die Mitglieder der DGB-TG die fehlende Tariferhöhung von 2,5 % und zahlen sie an tausende LAN, damit sie auch die Konsequenz ihrer Handlungen übernehmen?

Kommen die GW für die Differenzen auf?

zu 5.
Ich denke, das die DGB-TG bzw. der DGB und die GW nur magere Infos dazu herausgeben, da es in Bezug auf die Verhandlungen mit dem BZA wieder mal ein Beispiel ist, warum Mitglieder aus den GW massenweise austreten, weil sie sich einfach nicht mehr vertreten fühlen!

Die Mitglieder der DGB-TG müssen sich für ein derartiges mieses vorläufiges Verhandlungsergenis nicht vor organisierten LAN verantworten, aber die Mitglieder der AKMiZ müssen es, weil organisierte LAN fragen werden, warum sie ihre bisher im Entgelt-TV BZA vereinbarte Lohnerhöhung nicht ab dem 01.01.2006 bekommen sollen.

Dafür gibt es keine vernünftige Erklärung, da der Entgelt-TV BZA erst 6 Monate vor dem 31.12.2007 gekündigt werden kann (darf).

Zitat:
"§ 8.1
Dieser Entgelttarifvertrag tritt für die tarifgebundenen Arbeitgeber und Mitarbeiter am 1. Januar 2004 in Kraft.
Er kann mit einer Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31. Dezember 2007 gekündigt werden."

Zitat:
"§ 5
Tarifentwicklung in den Jahren 2004 bis 2007

Die Tarifvertragsparteien vereinbaren für die Laufzeit dieses Tarifvertrages folgende Steigerungen der unter § 2 genannten Stundensätze, die jeweils zum 1. Januar des genannten Kalenderjahres gültig werden und sich kumulativ bezogen auf das jeweilige Vorjahr verstehen:

Zum 1.1.2005: 2,5%
Zum 1.1.2006: 2,5%
Zum 1.1.2007: 2,5%

Es gelten die in der Anlage ausgewiesenen Tariftabellen.

Die Tarifvertragsparteien werden spätestens im letzten Quartal des Jahres 2007 Verhandlungen über die Steigerung der dann gültigen Stundensätze aufnehmen."

http://www.igmetall-zoom.de/PDF/TV/bza_ ... ertrag.pdf

Soviel zur Theorie eines TV, der in der Praxis auch eingehalten werden muss.

Beim Entgelt-TV des IGZ sieht es jedoch anders aus, da er fristgerecht gekündigt wurde und ab dem 01.01.2006 die Nachwirkung beginnt, was für neueingestellte LAN ab dem 01,01.2006 ja nun sehr interessant ist. :wink:

@ metalmaster

"stellt sich mir die frage,wenn es so einen mindestlohn gäbe,dann hätte man ja wieder einen neuen schnitt,.."

Ja, das ist richtig, jedoch wird das nicht sehr hoch sein.
Der Mindestlohn müsste jährlich anhand des Durchschnittlohnes des Vorjahres angepasst werden (in beide Richtungen).
Steigen die Löhne, steigt der Mindestlohn; sinken die Löhne, sinkt auch der Mindestlohn in Bezug auf den Durchschnittslohn.

"schön ist aber ,das dieses urteil aus dem jahr 2000 ist und die lage seitdem wesentlich schlechter ist."

Die Durchschnittslöhne haben sich von 2000 - 2004 erhöht, aber nur sehr wenig.

"interessiert also keinen hier.klagt denn da niemand?!"

Natürlich ist ein existenzsichernder Mindestlohn wichtig (der auch im Koalitionsvertrag steht!), gerade in Bezug auf die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die Finanzierbarkeit unseres Staates (Stichwort ergänzendes ALG 2 für max. fast 8 Mio. Niedriglohnbeziehern und ihren Familien!)

"..im falle zeitarbeit sieht man aber sehr schön das die gewerkschaft nix auf die reihe bekommt..."

Da hast Du leider recht!

"also kann man dann bald für 3,50 losmachen,als facharbeiter... "

Der niedrigste Tariflohn liegt in Deutschland bei 2,74 Euro/Std.!

Natürlich brutto! :shock:

"ich frage mich auch warum ich noch in der gewerkschaft bin..."

Tja, ......

Gruß

Jürgen(1)


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 Betreff des Beitrags: Re: ...dolle Infos aus der Tarifkommission
BeitragVerfasst: 23.12.2005, 11:14 
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Registriert: 03.02.2005, 15:49
Beiträge: 933
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karla hat geschrieben:
Ich frage mich: Hat sich in der DGB-TG-Verhandlungskommission mal
irgendjemand den Gedanken gemacht wie ihre fast nicht vorhandenen
Informationen von unsereinem unter die LAN in den Entleihbetrieben
gebracht werden sollen ?

Oder haben die kein Interesse daran?
Gruß
Karl


Doch haben sie!

Die Infos sind an alle Untergleiderungen geschickt worden, ich habe sie
1. allen Mitgliedern (die ich der Zeitarbeit zuordnen kann) zugeschickt
2. Info mit Rechtserläuterung (Nachwirkung IGZ ab Januar - ist Spannend Jürgen!) allen BRs zugeschickt, damit sie die Infos in den Kundenbetrieben aushängen.
Hoffe das haben die meisten anderen Verwaltungsstellen auch so gemacht.

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Christian Iwanowski

Düsseldorf


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 23.12.2005, 15:57 
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Tarifinfo BZA (19.12.2005):

http://www.igmetall-zoom.de/12/Tarifinf ... eitBZA.pdf

Organisierte LAN bekomen darin eine Antwort, warum sie (vorläufig?) bis zum 01.04.2006 auf ihre 2,5 %tige Lohnerhöhung verzichten müssen.

Zitat:

"..Nach Einschätzung von Gewerkschaftsseite hätte ein Festhalten an den Erhöhungen zu erheblichen Erosionserscheinungen bei BZA geführt, möglicherweise sogar dazu, dass der Verband vollständig zerfallen wäre. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die BZA-Firma Manpower seit Mitte des Jahres über eine Tochtergesellschaft die CGB-Verträge anwendet und dieses Beispiel Schule machen könnte..."

Ich glaube nicht, das
1. der BZA der nächsten 3 Monaten zerfallen wäre, denn er bestand auch schon etliche Jahre ohne existierenden TV (vor 2003)
2. BZA-Mitglieder innerhalb der nächsten 3 Monate den BZA verlassen können, da § 8, Abs. 1b der BZA-Satzung eine Küngigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende vorsieht, so das BZA-Mitglieder erst zum Jahresende 2006 kündigen könnten.
Link:
http://www.bza.de/download/verband/BZA- ... 220498.pdf
3. die derzeitigen Armuts- und Hungerlöhne in der gesamten ZA-Branche in D. mittelfristig wirksam sind, da es im Jahr 2006 gesetzliche (Art. 4, Abs.1 ESC) und wahrscheinlich tarifliche Mindestlöhne (§ 1, Abs. 2a AEntG) geben wird (siehe Koalitionsvertrag).

Auch sind BZA-Unternehmen an den BZA-Kodex gebunden (§ 6, Nr. 3 und § 16 der BZA-Satzung)!

Zitat aus dem BZA-Kodex:

"Die Mitglieder sind verpflichtet, jede Verhaltensweise zu unterlassen, die geeignet ist, dem Ansehen des BZA und der Zeitarbeit zu schaden."

Hat Manpower bereits dem BZA und der Zeitarbeit geschadet?

"12. Als Verstoß gegen den BZA-Kodex wird es insbesondere angesehen, wenn ein Mitglied seinen Arbeitnehmern keine ausreichenden Vergütungen und Sozialleistungen gewährt; nicht ausreichend sind Leistungen, wenn sie zum Nachteil
der Arbeitnehmer

a) von verbindlichen Tarifverträgen
b) ohne schwerwiegende Gründe von Richtlinien des BZA
abweichen."

Und was ist dann mit der nachteiligen Abweichung für LAN zwischen dem 01.01.2006 - 31.03.2006 in Bezug auf den bisher gültigen (verbindlichen) Entgelt-TV BZA?

"18. Die Mitglieder unterstützen die Tarifpolitik, für die der Verband eintritt."

Unterstützen BZA-Mitglieder wie Manpower die Tarifpolitik des BZA, wenn ihre eigenständigen Tochterfirmen oder Niederlassungen CGB-TV`s anwenden?

Zitat:
"Die drei Monate bis April sollen nach Vorstellung der DGB-Gewerkschaften nunmehr genutzt werden, um im Rahmen einer politischen Initiative der Abwärtsspirale bei den Entgelten in der Zeitarbeit einen Riegel vorzuschieben. Der DGB will hier beide Arbeitgeberverbände,
also neben dem BZA auch den Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsfirmen (IGZ), in die Pflicht nehmen."

Sorry, aber ich verstehe nicht, warum LAN in BZA-Unternehmen 3 Monate auf ihre Tariferhöhungen verzichten sollen, da in Zukunft ein gesetzlicher Mindestlohn wesentlich höher als 7,20 Euro/Std. liegen muss, weil bereits die relative Armutsgrenze im Jahr 2003 bei 1442 Euro/Monat, also 9,49 Euro/Std. bei 152 Std./Monat lag!

Tarif-Info IGZ (14.12.2005):
http://www.igmetall-zoom.de/12/TILeihar ... 122005.pdf

Gruß

Jürgen(1)


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 Betreff des Beitrags:
BeitragVerfasst: 24.12.2005, 00:59 
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Beiträge: 1027
Im Zweifel geht das beim BZA wahrscheinlich genauso schnell, wie bei den Verhandlungen mit dem DGB.

Frei nach dem Motto 'was interessiert mich mein Geschwätz von gestern' wird neu verhandelt und sämtliche Fristen/schriftlichen Vereinbarungen sind von jetzt auf gleich hinfällig.

Davon ab hat Manpower doch mit Gründung der Tochtergesellschaft bewiesen, wie leicht es ist, alles zu umgehen und völlig neue Tatsachen zu schaffen.

Und was Manpower kann, können ganz sicher auch alle anderen grossen ZAF, das kannst Du glauben, sowas geht innerhalb weniger Wochen...

Insofern hat der DGB die Lage schon sehr richtig eingeschätzt und man kann nur hoffen, dass trotz der schlechten Ausgangslage der Schaden für die LAN begrenzt werden kann...


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BeitragVerfasst: 24.12.2005, 17:24 
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"Insofern hat der DGB die Lage schon sehr richtig eingeschätzt und man kann nur hoffen, dass trotz der schlechten Ausgangslage der Schaden für die LAN begrenzt werden kann..."

der DGB sollte mal in sack und asche fallen und versuchen wenigstens über eine gesetzliche mindestregelung zu retten was zu retten ist.
das wird doch auf jahre nichts mehr.
solange die (anti)christen hier als gewerkschaft erlaubt sind wird das nie was.ich meine wenn da jemand drin wäre und es eine ernsthafte konkurenz zu den dgb-gewerkschaften wäre die auch was reisst wäre j nix gegen zu sagen,aber als erfüllungsgehilfen der arbeitgeber ist dieser verein doch wohl überhaupt nix.

mal nebenher.die nummer in new york ist auch prima.erst die leute in einen streik stürzen und wenn den gewerkschaftsbossen knast angedroht wird ist die sache fix zuende.mal abgesehen davon was man davon grundsätzlich halten mag,da sieht man dann aber doch wer was riskiert usw...


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BeitragVerfasst: 02.01.2006, 11:50 
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metalmaster hat geschrieben:
"der DGB sollte mal in sack und asche fallen und versuchen wenigstens über eine gesetzliche mindestregelung zu retten was zu retten ist.
das wird doch auf jahre nichts mehr.
solange die (anti)christen hier als gewerkschaft erlaubt sind wird das nie was.ich meine wenn da jemand drin wäre und es eine ernsthafte konkurenz zu den dgb-gewerkschaften wäre die auch was reisst wäre j nix gegen zu sagen,aber als erfüllungsgehilfen der arbeitgeber ist dieser verein doch wohl überhaupt nix.
...


Deshalb gibt es ja das Moratorium!!!
Wir wollen die Zeit nutzen um
1. Mit den Verbänden BZA und IGZ einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit der atrifverträge zu erreichen!
2. Die Tarifniveaus zwischen IGZ und BZA identisch halten.

Was die sogenannten christen Gewerkschaften angeht, frag doch mal bei der CDU nach. Schließlich ist einer ihrer Abgeordneten Vorsitzender dieses Vereins!

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Christian Iwanowski

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BeitragVerfasst: 02.01.2006, 14:43 
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na hoffentlich wird das auch was.
ich würde mal als tipp loslassen,das man den deutschen zeitarbeitsfirmen und der "regierung" mal erzählt wie das im ausland so läuft.was ich da so lese ist dann schon eher fair.
wenn man so die neuen töne unserer bisher neo-liberalen politiker so hört könnts ja noch was werden.mal sehen ob aus dem geseier auch noch n vernünftiges gesetz entsteht.
ja macht mal was in der sache,damit ich mich nicht jeden monat über das 1% beiträge ärgern muss....


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BeitragVerfasst: 03.01.2006, 12:21 
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metalmaster hat geschrieben:
na hoffentlich wird das auch was.
ich würde mal als tipp loslassen,das man den deutschen zeitarbeitsfirmen und der "regierung" mal erzählt wie das im ausland so läuft.was ich da so lese ist dann schon eher fair.
.


So ist es, und daher ist die Akzeptanz dieser Arbeitsform in anderen Ländern auch höher.
Diesen Zusammenhang wollen aber weder Zeitarbeitsfirmen (bis auf wenige Ausnahmen) und unsere Politiker nicht sehen.

Die Begründung für das Abweichen von equal pay ist das Tragen des unternehmerischen Risikos durch die ZAF also Weiterbezahlung bei Nichteinsatz.
Dieses Risiko scheint mir aber immer mehr reine Theorie zu sein, vor allem seit der letzten Änderung des AÜG.

Wenn Arbeitsverträge auf den Arbeitseinsatz befristet werden, die Leute bei Nichteinsatz sofort ihre Kündigung erhalten oder
LAN mehrere Jahre bei einem Kunden eingesetzt werden kann ich ein Arbeitgeberrisiko wie es das Gesetz definiert nicht mehr erkennen.

In letzterem Fall ist die ZAF nur noch Durchlaufstation von Geld und zweigt auch noch Geld für sich ab. Hier existiert in meinen Augen eine Arbeitsvermittlung und der Kundenbetrieb ist der Arbeitgeber des ZAF mit allen Rechten und Pflichten.
Jetzt muß ich nur noch Leute finden die ihr Recht einklagen und einen Richter der meine Auffassung teilt! :wink:

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Christian Iwanowski

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BeitragVerfasst: 03.01.2006, 17:11 
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es ist mir auch unverständlich das es "meine" gewerkschaft bisher nicht geschafft hat
die paar leute in der regierung zu überzeugen und was vernünftiges in gesetzesform zu
giessen.ansich dürfte es doch nur die "arbeitsgruppe" betreffen die da was ausheckt.
dann schreibt man münte und tante merkel n feinen aufsatz warum das so gemacht werden muss
und die sache ist geritzt.die restlichen bundestagsabgeordneten haben davon dann eh keine
ahnung und nicken das ab.
es dürfte doch genug gewerkschafter geben in diesem bereich die da was reissen könnten.
nach der wahl wollen unsere helden schliesslich auch ein wenig ihr soziales profil schärfen...
man sieht aber auch beim thema mindestlöhne wie schwer sich da einige tun.
für einige ist es ja immerhin schon so wie ich mir das vorstelle.
als grundsicherung diese grütze harz4,wenn man verdient aber zuwenig gibts das auch als
aufstockung.wozu da dann ein kombilohn nötig ist weiss ich nicht.
nun müsste man nur noch drauf kommen das diese grundsicherung auch jeder der sich
arbeitssuchend meldet bekommt.
ich wäre ja so ein fall.alg1 fast durch,alg 2 gibts nicht,erst wenn ich pleite bin...
was ist denn mit diesen leuten.?! ich darf also den 7 euro job annehmen und sehen wie ich
klarkomme.da ist der slogan "armut per gesetz" schon ganz richtig.

aber zum thema.das ist schon richtig,ein risiko haben die zaf kaum.wennich mir meinen
arbeitsvertrag so durchlese...das erste halbe jahr ist man eher ein tagelöhner.mit dem
arbeitszeitkonto kann man einiges ausgleichen.sollte sich kein einsatz ergeben geht man
in die minusstunden und fliegt notfalls.wie ich so lese sind auch die wenigsten über ein halbes jahr
bei einer zaf.die guten werden beim entleiher übernommen und die weniger guten bekommt
man schnell ersetzt.also warum jemand unbefristet nehmen.ein gewisser stamm für den
immer was zu tun ist und der rest wird laufend ausgewechselt.also fast null risiko.fragt sich auch
wie man bei einer zaf zu einer abfindung kommen sollte.ist wohl recht unwahrscheinlich.es
gibt kaum betriebsräte die einen sozialplan aushandeln würden.mit wem sollte man verglichen
werden usw....
also kaum risiko.hmmmm,sollte ich auch mal ne zaf gründen...

um mal zum ende zu kommen,ich hoffe das beste,bisher ist es aber eine grosse enttäuschung
was der dgb so abgeliefert hat.die "christen" gibts ja schon länger und dann auf die
tarifautonomie zu pochen im gesetz,na das war aber ein eigentor,zumindest für die
betroffenen.equal-pay wäre ja ne feine sache,vielleicht erlebt mans noch.im gesetz sollte wohl
besser nur etwas von equal pay stehen und das man darüber hinaus auch verbesserungen per
tarifvertrag verabreden darf.


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BeitragVerfasst: 03.01.2006, 18:14 
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metalmaster hat geschrieben:
die paar leute in der regierung zu überzeugen und was vernünftiges in gesetzesform zu
giessen.ansich dürfte es doch nur die "arbeitsgruppe" betreffen die da was ausheckt.
wie man bei einer zaf zu einer abfindung kommen sollte.ist wohl recht unwahrscheinlich.es

also kaum risiko.hmmmm,sollte ich auch mal ne zaf gründen...

was der dgb so abgeliefert hat.die "christen" gibts ja schon länger und dann auf die tarifautonomie zu pochen im gesetz,na das war aber ein eigentor,.


Oh wenn das so einfach wäre. Wenn man schaut welche Parlamentarier auch Gewerkschaftsmitglied sind hätten wir eine Mehrheit. Nur stimmen die nicht im Bundestag entsprechend der Gewerkschaftstagsbeschlüsse ab. Das wäre ja der Gewerkschaftsstaat wie ihn die FDP immer an die Wand malt. Obwohl das mal ein interessantes Experiment wäre. :P

Rechtsanspruch auf Abfindung gibt es nach wie vor nicht. Der Arbeitgeber hat die Wahl ob er eine Abfindung anbietet gemäß Kündigungsschutzgesetz. BR und Sozialplan hast du ja selber geschrieben bleibt die letzte Möglichkeit der Kündigungsschutzklage!
Aber wer kein Geld hat und nicht Gewerkschaftsmitglied ist überlegt es sich zweimal ob er das Prozeßkostenrisiko trägt.

Risiko der ZAFs, hier und da ist es sehr gering. Ich habe auch den Eindruck das es eine Lizens zum Gelddrucken ist, wobei wenn ich länger am Markt bestehen will ist es auch nicht so einfach Kunden zu gewinnen!
Ich habe erst einen Fall gehabt wo die Staatsanwaltschaft eingeschritten ist und auch nur weil er meinte auch keine Steuern zahlen zu müssen. :evil:

equal pay und Tarifautonomie,

Es waren nicht die DGB Gewerkschaften die diese Hintertür im Gesetz haben wollten das war die Politik.
Mein Ziel ist equal pay! Auch wenn ich glaube das es ein langer Weg dahin sein wird.
Im Volksmund nennt man das glaube ich Erpressung:
"Entweder ihr (die Gewerkschaften) schließt mit den ZAFs Tarifverträge ab mit denen sie leben können oder wir regeln zukünftig die Löhne und Gehälter per Gesetz"
Sinngemäße Aussage eines SPD Bundestagsabgeordneten vor der IHK wo die hiesigen ZAFs anwesend waren. Und damit meinte er nicht nur die Löhne und Gehälter in der Zeitarbetisbranche! hier stand die Tarifautonomie als ganzes azf dem Prüfstand.

equal pay war also nie Ziel der Politik, Jürgen1 wird jetzt zu Recht auf die EU Richtlinie verweisen aber da gibt es (auch dank der BRD und England) entsprechende Öffnungsklauseln.
Hier wurde etwas ins Gesetz geschrieben -weil die EU das so will- und im nächsten Satz außer Kraft gesetzt.
Und schon mal gefragt warum in der Übergangsvorschrift §19 AÜG ein Stichtag für Tarifverträge, der 15. November 2002 drinsteht?
Hier haben diese sogenannten 2christlichen" Gewerkschaften ihren 1 Flächentarifvertrag abgeschlossen. Noch Fragen?
Bei einem solchen Gesetzgeber möchte ich mir gar nicht vorstellen wie der Löhne und Gehälter festsetzt.

Die Tarifautonomie ist ein sehr hohes gut, was es zu verteidigen gilt. Sie ist aber auch nicht das Allheilmittel. Vor allem bedarf es zwei etwa gleichstarker Partner damit das System funktioniert.
Tariffragen sind Machtfragen!!

Die Diskussion um gesetzliche Mindestlöhne wird daher weiter gehen!

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Christian Iwanowski

Düsseldorf


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 Betreff des Beitrags: Tarifverhandlungen
BeitragVerfasst: 08.01.2006, 20:11 
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Hallo KollegInnen,

der nächste Verhandlungstermin ist der 18. Januar mit IGZ.

Zeit das Thema hier im Forum in den Mittelpunkt zu stellen.

Zum IGM - Tarifinfo (BZA):

1. Ein Moratorium bis zum 01.04 wurde mit dem BZA vereinbart.
Frage: Heißt das die fällige Lohnerhöhung seit 01.01 wird rückwirkend
bezahlt ?

2. Im Tarifinfo heißt es :
Zitat:
"Nach Einschätzung von Gewerkschaftsseite hätte ein Festhalten an den Erhöhungen zu erheblichen Erosionserscheinungen bei BZA geführt, mög-
licherweise sogar dazu, dass der Verband vollständig zerfallen wäre."


Dass der BZA zerfällt, das ist bestenfalls ein vom BZA gerne verbreitetes
Gerücht.

Der BZA steht und fällt mit seinen ca. 10 größten Mitgliedern.

Einige von diesen Großen wenden parallel zu ihrem BZA-TV die Tarifver-
träge der "Christen" an. (Manpower Services z.B. und Trenkwalder mit
Haustarifvertrag bei CGZP).
Die Großen sind bundesweit so dicht mit Niederlassungen bestückt, dass
sie die Meßlatte sind und nicht umgekehrt.

Von BZA - Auflösung keine Spur, die verfahren mehrspurig.

So wird ein Schuh draus.

3. Nächstes Zitat:
"Positiv ist zu bewerten, dass die Arbeitgeberseite von ihren ursprüng-
lichen Kürzungsplänen Abstand genommen hat. Die Gewerkschaften haben deutlich gemacht, dass "Einstiegslöhne für Langzeitarbeitslose" und ähnliche Vorstellungen die Abwärtsspirale nur weiter anheizen würden
und dies strikt abgelehnt."


Aber was ist mit dem § 8.6 MTV/BZA ?

Der hat dieselbe Wirkung wie Einstiegslöhne.

Auch bei der von unserer DGB-TG angestrebten Allgemeinverbindlicher-
klärung der ZAF - TV.


Damit zur Tarifinfo IGZ.

1. Zitat:
"Von einer Erhöhung der Entgelte ist allerdings weiterhin nicht die Rede. Die IGZ brachte stattdessen eine Einstiegsgruppe für zuvor Arbeitslose
ins Spiel, dessen Entgelte unterhalb der geltenden Tarife liegen soll."


Die IGZ argumentiert immer mit dem Argument "marktverträglicher
Mindestlohn in der Eingangsstufe für alle Anbieter"
.

Alle ZAF sollen ihre Geschäftemacherei betreiben können. Der Weg vom
Billiglohn zum Hungerlohn ist vorgezeichnet.

Warum wohl wird jetzt der Kombilohn so heiß diskutiert?

2. Mit einem § 8.6 (BZA) und einer abgesenkten Eingangsstufe (IGZ)
könnten sich alle ZAF die Hände reiben. Egal ob BZA, IGZ oder AMP/CGB.

3. Der BZA hat den § 8.6.
Der AMP hat die Einstiegsgruppe (6,15 Euro).

was wollen wir?

Die Probleme der ZAF lösen oder die der LAN angehen?

Gruß
Karl


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BeitragVerfasst: 08.01.2006, 22:04 
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Hallo Karl,

wenn ich mir das Ergebnis der Verhandlungen zu den Branchenzuschlägen des BZA-TV anschaue (über die offensichtlich überhaupt nicht verhandelt wurde), dann befürchte ich nichts gutes für die LAN in Bezug auf den IGZ-TV, obwohl ja die DGB-TG die beste Ausgangsposition (Stichwort Nachwirkung) hat.

Das die DGB-TG sich zu einer Verhandlung über einen gültigen Entgelt-TV innerhalb der Laufzeit drängen lassen hat, ist ein Hammer, da in D. abgeschlossene Verträge einzuhalten sind (ich erinnere mich da an Streiks, weil AG eingehaltene TV`s ändern wollten).

Das Verhandlungsergebnis zum BZA-TV zeigt, das die Mitglieder der DGB-TG nicht in der Lage sind, die Interessen der LAN zu vertreten und sich sehr leicht über den Tisch ziehen lassen (siehhe dazu z.B. die Kündigungsfrist in der BZA-Satzung)!

Ich befürchte, das die LAN auch bei den Verhandlungen zum IGZ-TV keine Lohnerhöhung bekommen.

Auf mittelfristiger Sicht sind jedoch alle heutigen ZA-TV`s (BZA,IGZ,AMP,usw.) von untergeordneter Bedeutung in Bezug auf die Entlohnung, da die Bundesrepublik Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn einführen muss, der höher sein muss, als die jetzigen untersten Armutslöhne in allen ZA-TV`s.

Hier ein Zitat zum Art.4, Abs.1 der ESC aus dem Urteil des
ArbG Bremen vom 30.08.2000 (Az.: 5 Ca 5152,5198/00):

"..So beinhaltet Art. 4 Abs. 1 der Europäischen Sozialcharta das Recht auf ein Entgelt, das ausreicht, um Arbeitnehmer und ihren
Familien einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. In
der Spruchpraxis des Sachverständigenausschusses beim
Europarat wird das angemessene (Mindest)Entgelt mit 68% des
nationalen Durchschnittslohns
taxiert (Peter, ArbuR 99, 289,
294). Die Bundesrepublik hat sich bereits 1964 zu den
Inhalten der ESC bekannt (BGBl. 1964 II,1261)..."


Zitat der Linkspartei:

"...Bei aller Vorsicht gegenüber der Bewertung der
vorliegenden Statistik, kann aber davon ausgegangen werden,
dass in Deutschland mindestens 2,4 Millionen Menschen
Armutslöhne beziehen und dementsprechend in den Genuss eines
gesetzlichen Mindestlohnes kommen müssten, wenn sich die
Bundesregierung an die Vorgaben der EU halten will. Nach der
Definition der Europäischen Union werden Menschen als arm
bezeichnet, wenn sie weniger als 50 Prozent des nationalen
Durchschnittslohnes zur Verfügung haben.
Es gibt
verschiedene EU-Dokumente - zum Beispiel die europäische
Sozialcharta - in denen die Mitgliedsländer verpflichtet
werden, auf die Zahlung Existenz sichernder Löhne zu achten
und Armut zu bekämpfen. Die allgemein anerkannte
Armutsschwelle kann dabei als die absolut unterste Grenze
für ein Existenz sicherndes Einkommen angenommen werden.

Im Grunde genommen ist die Bundesregierung verpflichtet sich
an die Europäische Sozialcharta des Europarates von 1977 zu
halten, nach der als Mindestlohn eine Grenze von 60 Prozent
des nationalen Durchschnittslohnes angesetzt wird...
"

http://sozialisten.de/politik/publikati ... 0&bs=1&n=3

Der Durchschnittslohn betrug im Jahr 2003 2884 Euro/Monat,
so das folgende Mindestlohngrenzen in Betracht kommen:
1. Armutslohngrenze:
2884 Euro/Monat * 50 % = 1442 Euro/Monat : 152 Std./Monat =
9,49 Euro/Std.

2. 60 %-Grenze (ESC 1977):
2884 Euro/Monat * 60 % = 1730,40 Euro/Monat : 152 Std./Monat =
11,38 Euro/Std.

3. 68 %-Grenze (Spruchpraxis Sachverständigenausschuss):
2884 Euro/Monat * 68 % = 1961,12 Euro/Monat : 152 Std./Monat =
12,90 Euro/Std.

Die Spannbreite zwischen einem gesetzlichen Mindestlohn, der mit den Vorgaben des Europarats konform ist, liegt also zwischen 11,38 - 12,90 Euro/Std. in Bezug auf den nationalen Durchschnittslohn aus dem Jahr 2003 und einer Arbeitszeit von 152 Std./Monat.

Das Minimum (die Armutslohngrenze) liegt bei 9,49 Euro/Std. in Bezug auf 152 Std./Monat und dem Durchschnittslohn 2003 und ist somit wesentlich höher als die jetzigen untersten Tariflöhne in ZA-TV`s!

Zitat der DGB-Vizechefin Ursula Engelen-Kefer :
"...Wer Vollzeit arbeitet, muss davon auch leben können."

http://www.berlinonline.de/berliner-zei ... 15467.html

Sind der IG Metall (Zoom) die Löhne der LAN zu gering, die in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt werden, also die Löhne von 70 % aller LAN in Deutschland, dann braucht sie nur mit Gesamtmetall einen tariflichen Mindestlohn-TV aushandeln, der dann als allgemeinverbindlich erklärt wird, da der § 1, Abs. 2a AEntG gültig ist und auch sicherlich in Zukunft gültig sein wird.

Damit würde dann die IG Metall ganz allein über den Mindestlohn von 70 % aller LAN in Deutschland bestimmen und keine christlichen Gewerkschaften.

Damit würde die IG Metall (Zoom) auch die Stammarbeitsplätze in der Metall- und Elektroindustrie sichern, da weder deutsche noch ausländische ZAF diesen Mindestlohn unterschreiten dürften.

Damit hätte dann die IG Metall für ihre Branche ein "equal pay" für 70 % aller LAN geschaffen!!

Das wäre doch schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung, auch für die Akzeptanz der Zeitarbeit in Deutschland, da in anderen EU-Ländern mit "equal pay" wesentlich mehr LAN beschäftigt werden als in Deutschland (D. = 1,5 % und z.B. NL = 4,5 %).

Insofern kann ein tariflicher Mindestlohn in der Metall- und Elektroindustrie sogar eine gute Chance für die ZA-Branche sein, um aus dem Schmuddelimage zu kommen, in der sie mit immer geringeren Löhnen immer weiter versinken!

Der tarifliche Mindestlohn in der Metall- und Elektroindustrie würde sicherlich über 10 Euro/Std. liegen, da das Lohnniveau in der Metall- und Elektroindustrie über dem Durchschnitt in Deutschland liegt, wie auch im 20. IAB-Kurzbericht ersichtlich ist.

Gerade die IG Metall (Zoom) hat also alle Chancen, die Entlohnungsbedingungen für LAN wesentlich zu verbessern, wenn sie es denn will und entschlossen vorgeht.

Ich fürchte jedoch, das auch die IG Metall ihre Chancen nicht wahrnehmen wird, weil der DGB sie bremst.

Offensichtlich hat der DGB vor GW-Mitgliedern Angst, die entschlossen und mit ein wenig mehr Mut gegen die Drangsalierung des Kapitals vorgehen wollen:
http://www.dgb.de/homepage_kurztexte/ze ... gement.htm

Gruß

Jürgen(1)


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BeitragVerfasst: 09.01.2006, 20:01 
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das liest sich ja alles recht fein.ich frage mich nur warum man vom dgb/igmetall eigentlich nichts hört.trauen die sich nix mehr?!
nach der wahl sollte es ja wohl nicht bei schönen worten bleiben.so oft hab ich die merkel das wort sozial aber in 15 jahren nicht sagen gehört .

heut lese ich das in niedersachsen ein kombilohn kommen soll.200 der malocher , 400 der arbeitgeber.spinnen die?!wer also seine leute am schlechtesten bezahlt bekommt noch 400 euro kopfprämie???na wenn das so kommt...

schöne seite hier.was bisher so kommt vom dgb ist aber weiterhin sowas von enttäuschend...


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BeitragVerfasst: 09.01.2006, 21:34 
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Wie 200 der Malocher??? soll ich Geld zur Arbeit mitbringen.??? :shock:


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 Betreff des Beitrags: Tipps für Entleihbetriebsräte
BeitragVerfasst: 10.01.2006, 19:34 
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Registriert: 27.12.2004, 14:20
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Hallo Jürgen 1,

Zitat:
...dann befürchte ich nichts gutes für die LAN in Bezug auf den IGZ-TV, obwohl ja die DGB-TG die beste Ausgangsposition (Stichwort Nachwirkung) hat.


Da unsere KollegInnen in der DGB-TG und die gew. Betriebsräte in den
Entleihbetriebsräten immer offen sind für konstruktive Kritik sollten wir
ihnen tatkräftig unter die Arme greifen.

Zu Deinem Hinweis mit der Nachwirkung:

Der DGB vertritt den Standpunkt dass die momentane Nachwirkung beim IGZ-TV die Wirkung hat, dass jede Neueinstellung nicht mehr dem Tarif-
vertrag unterliegt sondern equal-pay nach sich zieht.

Der IGZ bestreitet dies. Wer nun recht hat läßt sich letztlich nur gericht-
lich klären.

Aber es gibt ja noch Möglichkeiten unterhalb dieser Schwelle, den IGZ hier
zu testen.

Jeder DGB-Entleihbetriebsrat könnte z.Zt genau darauf schauen, zu
welchen Konditionen bei Neueinstellungen von IGZ-LAN`s im Entleihbetrieb,
er seine Zustimmung geben soll?


Dies könnte bei so manchem Verleiher und Entleiher einen Lernprozess
in Gang setzen.

Unsere DGB-TG könnte hier auch tätig werden.

Dazu mal zwei praktische Beispiele:

Unter.

http://rhein-ruhr.opusforum.org/rrg/han/4931492.htm

bietet die IGZ-ZAF Piening GmbH seit 03.01.06 einen LAN-Arbeitsplatz
zum "DGB-TV" an. (Der Chef dieser ZAF, Holger Piening, ist zugleich
Verhandlungsführer der IGZ-Verhandlungskommission).

Es gibt nun zwei Möglichkeiten:
1. Hr. Piening meint mit dem DGB-TV seinen IGZ-TV weil er wie sein Verband der Meinung ist er braucht nicht equal-pay zu bezahlen.
oder:
2. Er wendet den BZA-TV an. Dann wäre er auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Aber man weiß ja der IGZ hat seit dem neuen AÜG
immer gepokert.

Zweites Beispiel:
unter:
http://stuttgart.opusforum.org/han/4238610.htm
bietet die IGZ-ZAF (T-Opera) zum 03.1.06 einen LAN-Arbeitsplatz zum
IGZ-TV an.

Man sieht: equal-pay das ist für diese Branche Theorie auf dem
Papier.

Betriebsräte in Entleihbetrieben die den DGB-Gew. angehören könnten hier sehr wohl die Theorie praktisch angehen.

Mal sehen ob diese Tarifverhandlungen in der Branche Zeitarbeit den DGB-
Betriebsräten in den Entleihbetrieben genau so den verlängerten Rücken runtergehen wie das auch in der Vergangenheit der Fall war.

Fände es übrigens nicht übel wenn die Kollegen von AKMiZ sich auch mal wieder äußern würden. Ziemlich öde wie das Thema hier geschnitten wird.

Grüße
Karl


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 Betreff des Beitrags: Heiße Tarifrunde
BeitragVerfasst: 18.01.2006, 20:55 
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Hallo liebe KollegInnen und @ all,

genau so stelle ich mir eine Tarifrunde vor.

Die Betroffenen haben keine Fragen, vermutlich gar keine Ahnung,
dass sie stattfindet.

Die wenigen Aktiven hier im Forum diskutieren alles mögliche aber auf
gar keinen Fall die Tarifrunde.

Die Tarifkommission der DGB-TG wirds schon richten.

Mit freundlichen Grüßen
Karl


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BeitragVerfasst: 19.01.2006, 00:09 
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Hallo Karl,

natürlich haben wir hier doch schon über die Tarifrunden des BZA und IGZ geschrieben und alle hier haben doch gelesen, was in Bezug auf den BZA herausgekommen ist bzw. eben nicht!

Ich denke, das Zoom sicherlich seine Forderungen Herrn Schumann mitgeteilt hat, oder nicht?

Offensichtlich sieht es jedoch so aus, wie ich bereits geschrieben habe, das die DGB-TG wohl ihren eigenen Entscheidungen treffen, wie die jetzigen Tarifergebnisse zum BZA-TV eindeutig zeigen!

Branchenzuschläge? War da was? § 6 Entgelt-TV BZA? Was soll da stehen?

Warum fragt Herr Schumann hier nicht im Forum nach den Forderungen der organisierten LAN?
Hat Herr Schumann Zoom nach deren Forderungen gefragt?

Ein Mitglied einer Tarifkommissionen muss sich doch vor Verhandlungen über die Forderungen der Basis informieren oder gilt das nicht mehr?

Im Fall des § 6 Entgelt-TV war diese Forderung sogar schon schriftlich fixiert!
Und was ist dabei heraus gekommen?

Richtig, NICHTS, obwohl die Umsätze und Gewinne von BZA-Unternehmen enorm gestiegen sind!

Wenn der gesetzliche Mindestlohn da ist und es in der Metall- und Elektroindustrie einen allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestlohn geben sollte, sind die ZA-TV`s auch auf Grund des § 1, Abs. 2a AEntG von untergeordneter Bedeutung, es sei denn, das es schon vorher ein Urteil in Bezug auf die Tarifzuständigkeit gibt, das evtl. die Nichtigkeit des TV`s belegt.

Gruß

Jürgen(1)


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 Betreff des Beitrags: Informelle Gespräche
BeitragVerfasst: 19.01.2006, 12:22 
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@all

Liebe Forenmitglieser,

damit ihr nicht den Eindruck bekommt, es gäbe keine Kommunikation zwischen ZOOM und IG Metall-Vorstand:

Am Dienstag (17.1.06) habe ich mich am Rande der Tarifverhandlungen mit Mitgliedern der Tarifkommission getroffen und nocheinmal die Positionen von ZOOM deutlich gemacht.

Dass Mitglieder des Vorstandes sich hier im Forum nicht äußern hat nichts mit Arroganz zu tun sondern schlicht mit der Arbeitsbelastung. Schließlich stehen auch die "normalen" Metalltarifverhandlungen an.

Ihr könnt aber sicher sein, dass ich als Projektkoordinator den Kontakt mit dem Vorstand halte.

Christoph


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BeitragVerfasst: 19.01.2006, 16:56 
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Hallo Christoph,

danke für die Info.

Was sind denn die Positionen von Zoom und wie haben die Mitglieder der DGB-TG darauf reagiert?

".. sondern schlicht mit der Arbeitsbelastung."

Ok.

Auf Grund des Ergebnis in Bezug auf den BZA-TV, das ich für einen Skandal halte (Veränderung eines laufenden TV`s zu ungunsten der organisierten Mitglieder = fehlende vereinbarte Tariflohnerhöhung und fehlende Branchenzuschläge), traue ich der DGB-TG auch ein weiteres Ergebnis zu ungunsten der organisieten Mitglieder in Bezug auf den IGZ-TV zu.

Gruß

Jürgen(1)


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BeitragVerfasst: 19.01.2006, 22:24 
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Juergen1 hat geschrieben:

Offensichtlich sieht es jedoch so aus, wie ich bereits geschrieben habe, das die DGB-TG wohl ihren eigenen Entscheidungen treffen, wie die jetzigen Tarifergebnisse zum BZA-TV eindeutig zeigen!


es sieht nicht nur so aus. meiner ansicht nach ist es so.

Jürgen1 hat geschrieben:
Branchenzuschläge? War da was? § 6 Entgelt-TV BZA? Was soll da stehen?

Warum fragt Herr Schumann hier nicht im Forum nach den Forderungen der organisierten LAN?
Hat Herr Schumann Zoom nach deren Forderungen gefragt?

Ein Mitglied einer Tarifkommissionen muss sich doch vor Verhandlungen über die Forderungen der Basis informieren oder gilt das nicht mehr?



sieht wohl so aus, das es die tarifkommission überhaupt nicht interessiert, was die mitglieder für vorstellungen haben.
sollte man im allgemeinen bei tarifverhandlungen weiterin so weiterverfahren, muss man sich auch über mietgliederschwund nicht wundern. wenn ich die tarifverhandlungen der letzten jahre revue passieren lasse, stärkt sich weiterhin meine meinung unorganisiert zu bleiben. es wäre an der zeit, dass sich unsere gewerkschaften neu reformieren und endlich wieder damit beginnen nicht nur zugeständnisse zu machen und bei drohungen klein beizugeben sondern endlich mal wieder auf den tisch zu hauen und im sinne der mitglieder zu handeln.


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BeitragVerfasst: 24.01.2006, 15:17 
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Moin zusammen,

kann mir mal jemand sagen, warum die IG-Metall die derzeit laufenden Tarifverhandlungen mit dem iGZ nicht weiter kommentiert?

Unter: http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID ... w_5105.htm

wird noch immer der "Schnee von gestern" dargestellt...

Willi


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BeitragVerfasst: 26.01.2006, 13:57 
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Hallo,

meistens ist was im Busch, wenn keine Kommentare mehr kommen. Beide Tarifparteien sind ja ruhig.

Roger


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 Betreff des Beitrags: Info der Tarifkommission
BeitragVerfasst: 26.01.2006, 15:57 
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Lohnkürzung in dieser Tarifrunde?
Ohne uns!


Die Verhandlungen wurden ohne ein Ergebnis vertagt.


Der nächste Verhandlungstermin ist der 10. Februar 2006

_________________
Mit freundlichen Grüßen

Christian Iwanowski

Düsseldorf


Zuletzt geändert von Iwanowski am 30.01.2006, 10:26, insgesamt 1-mal geändert.

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 Betreff des Beitrags: laufende Tarifverhandlungen
BeitragVerfasst: 27.01.2006, 07:37 
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@Juergen1
Nimms mir nicht übel, aber ich werde die Positionen, die ZOOM vertritt und die auf der ZOOM-Website deutlich genannt wurden und werden nicht jedesmal im Forum wiederkäuen. Schau die die Ergebnisse des Workshops an.

@all
Auch die DGB-TG befindet sich in einem permanenten Diskussionsprozeß, der aber in letzter Zeit klar auf eine harte Linie gegenüber den AG hinausläuft.

Wenn die TG mitteilt, dass die Verhandlungen ohne Ergebnis vertagt wurden, heißt das übrigens, dass die Verhandlungen ohne Ergebnis vertagt wurden.

Wenn es sichtbare Ergebnisse gibt, werden diese selbstverständlich in ZOOM dargestellt werden.

Die AG-Seite besteht oftmals auf Stillschweigen während laufender Verhandlungen und ob uns das passt oder nicht, werden wir es hinnehmen müssen.

Christoph


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BeitragVerfasst: 27.01.2006, 08:05 
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Hallo Christoph,

ich zitiere." Wenn die TG mitteilt, dass die Verhandlungen ohne Ergebnis vertagt wurden, heißt das übrigens, dass die Verhandlungen ohne Ergebnis vertagt wurden."

Die Aussage stelle ich in Frage - meine Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass solche Aussagen nicht stimmen - aber jedem seine Denke....

Hier noch ein link mit weiteren Informationen:

http://www.personalundwissen.de/news/sh ... ownews=666

Schönes Wochenende
Willi


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BeitragVerfasst: 27.01.2006, 10:03 
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Hallo Willi,

die Gewerkschaftsseite ist auf die Forderungen der AG nicht eingegangen und hat die Verhandlungen abgebrochen und vertagt. Das ist ja wohl "ergebnislos".

Schönes Wochenende
Christoph


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