Verhandlungsergebnis DGB-iGZ

30.04.2010 - Gestern Nacht ist zwischen dem iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft ein Verhandlungsergebnis erzielt worden. Beigefügt sind das Verhandlungsergebnis und der ebenfalls abgeschlossenen Mindestlohntarifvertrag.

Wesentliche Bestandteile des Verhandlungsergebnisses sind:

- iGZ übernimmt die mit dem BZA vereinbarte Entgelttabelle. Somit haben beide Verbände in Zukunft eine einheitliche Entgelttabelle.
- Zur Gleichstellung der beiden Verbände sind die Merkmale der Entgeltgruppen im Entgeltrahmentarifvertrag angeglichen worden.
- Der Mindestlohn ist mit iGZ identisch abgeschlossen, so dass jetzt der gemeinsame Tarifvertrag geschlossen werden kann.
- Die Geltungsbereiche der Tarifverträge sind zur Einschränkung von Missbrauch wie beim Manteltarifvertrag BZA eingeschränkt worden.
- Zur Verbesserung der Tarifanwendung vereinbaren die Tarifvertragsparteien die Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung.
- Bis spätestens Ende 2011 sollen Möglichkeiten der tarifvertraglich verankerten Förderung von Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen in den Unternehmen vereinbart werden.

Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 12. Mai 2010, 16 Uhr, vereinbart.

Die Tarifkommission wird am 4. Mai über das Ergebnis beraten.

Verhandlungsergebnis DGB-iGZ

Mindestlohntarifvertrag