Deutsche Rentenversicherung kündigt Betriebsprüfungen an

Der iGZ hat das folgende Musterschreiben der Deutschen Rentenversicherung veröffentlicht (https://www.xing.com/net/igz/news-275011/svt-machen-differenzanspruche-jetzt-geltend-34415812/34415812/#34415812):

Muster-Schreiben des Betriebsprüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung

22.12.2010

Tarifunfähigkeit der CGZP - sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen für Ihren Betrieb

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach unserer Kenntnis wenden Sie für die Leiharbeitnehmer Ihres Unternehmens Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) an bzw. haben solche Tarifverträge angewandt.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 14. Dezember 2010 entschieden, dass die CGZP nicht tariffähig ist (vgl. beigefügte Pressemitteilung des BAG). Sie kann und konnte deshalb keine Tarifver­träge abschließen, mit denen in der Zeitarbeitsbranche vom „equal pay“- Prinzip abgewichen wird. Da eine schriftliche Entscheidungsbegründung noch nicht vorliegt, lässt sich derzeit nicht mit letzter Sicherheit sagen, wie die Frage der Rückwirkung dieser Entscheidung auf Beitragsansprüche, die seit Januar 2006 fällig geworden sind, zu beantworten ist. Um Schaden von den Sozialversicherungen abzuwenden, sehen wir uns deshalb verpflichtet, hiermit fristwahrend die Ansprüche auf entgangene Sozialversicherungsbeiträge noch im Jahr 2010 geltend zu machen.

Sie sind daher verpflichtet, selbständig unverzüglich zu überprüfen, welche Beitrags- und Meldepflichten im Nachgang zu diesem Urteil zu erfüllen sind.

Wir beabsichtigen, im Jahr 2011 eine Betriebsprüfung in Ihrem Unternehmen durchzuführen. Dabei werden wir auch überprüfen, ob die Beiträge zutreffend abgeführt und entsprechende Meldungen abgegeben wurden.


Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung Bund