Nachforderungen aufgrund des BAG-Urteils jetzt geltend machen!
Als Konsequenz des aktuellen BAG-Urteils sind die von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträge nichtig. Dies gilt in jedem Fall für die Verträge, die die Tarifgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) alleine abgeschlossen hat und für ihre Haustarifverträge. Betroffene LeiharbeitnehmerInnen können deshalb die Differenz zum Lohn der Stammbeschäftigten und die gleichen Arbeitsbedingungen verlangen.
Die IG Metall hat hierzu Musterformulare und Merkblätter erarbeitet:
1 Merkblatt: Nachforderung der Lohndifferenz (PDF, 16 kB)
2 Muster: Geltendmachung gleicher Vergütung (Word, 20 kB)
3 Muster: Entgeltberechnung bei Equal-Pay (PDF, 12 kB)
4 Muster: Auskunftsverlangen nach § 13 AÜG (Word, 12 kB)
5 Merkblatt: Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen (PDF, 11 kB)
6 Muster: Antrag auf rückwirkenden Beitragseinzug von Sozialversicherungsbeiträgen (Word, 22 kB)
Die Formulare ersetzen keine Rechtsberatung. Bitten wenden Sie sich an ihre Gewerkschaft!
Bei der Forderungserhebung sind eventuell einzelvertragliche Auschlussfristen oder Verjährungsfristen zu beachten. Gegebenenfalls müssen bis Ende des Jahres Klagen erhoben werden.
Aufgrund des BAG-Urteils können zu niedrig entrichtete Sozialversicherungsbeiträge bis einschließlich 2006 nachgefordert werden (siehe 5. Merkblatt: Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen). Die zuständigen Rentenversicherungsträger haben bereits angekündigt, die betroffenen Leiharbeitgeber anzuschreiben. Damit wird die Verjährung gehemmt. Neben den Leiharbeitsfirmen haften auch die Einsatzunternehmen für die Sozialversicherungsansprüche. Formular 6 ist ein Schreiben für die Krankenkasse als einziehende Stelle.
