BVs
Musterbetriebsvereinbarung Leiharbeit der IG Metall Alle hier aufgeführten Betriebsvereinbarungen sind zu Informationszwecken bereitgestellt. Ihre Bereitstellung bedeutet keinesfalls eine positive Wertung. Denn für alle BV's (auch für gute) gilt: Betriebsvereinbarungen sind nicht auf andere Unternehmen übertragbar sondern sollten grundsätzlich im Unternehmen für das Unternehmen entworfen und verhandelt werden.
ACHTUNG:
- Equal-Pay-Zusatztarifvertrag Airbus
- Opel BV Leiharbeit im Zusammenhang mit einer Business-Mall
- Regelung zur Zahlung von Fahrgeld und Auslösung zum Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag WOB AG/Autovision GmbH
- Betriebsvereinbarung Arbeitszeitkonten Randstad 2005
- Ford - Betriebsvereinbarung Leiharbeit
- Betriebsvereinbarung Arbeitszeitkonten Randstad 2005
